Volles Gehalt plus Mutterschutz?

2 Antworten

Nach § 14 Abs. 1 MuSchG erhalten die Frauen, die Anspruch auf das Mutterschaftsgeld haben, von
ihrem Arbeitgeber für die Zeit der Mutterschutzfrist einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages
zwischen 13 €/Tag und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalender-
täglichen Arbeitsentgelt.

Der Zuschuss von dem du gehört das ist richtig. Wenn sie volles Gehalt bekommen hat, ist das komisch. Vielleicht auch ein Fehler des Arbeitgebers. Zurück zahlen muss sie dann in jedem Fall (Ausschlussfristen), am besten schnellstmöglich dort anrufen und das klären, bevor man horrende Beträge zurück zahlen muss.

Normal zahlt die Kasse bis zu 13 Euro am Tag und der Arbeitgeber die Differenz zum Netto