Darf eine Lehrerin sowas? (Schweigepflicht, Dienstgeheimnis?)

10 Antworten

Beim Lesen Deiner Darlegung bekam ich ambivalente Gefühle, also einerseits ablehnend und andererseits befürwortend.

Offenbar hast Du eine hohe Anzahl Fehltage in der Schule, was unbestritten nicht der Norm entspricht. Irgendetwas scheint bei Dir nicht in guten Bahnen zu verlaufen...

Darüber macht sich Deine Lehrerin Gedanken; ich möchte annehmen, dass sie Dir helfen will. Eigentlich könnte es ihr piep schnurzegal sein, was mit Dir geschieht, ob Du etwas lernst oder nicht bzw. zur Schule gehst oder nicht.

Aber Du hast nun mal eine Lehrerin, die sich offenbar um Dich sorgt und sich erkundigt, was mit Dir los ist. Schwänzerei ist ja nun mal keine Seltenheit, und es ist leicht, psychische Gründe vorzugeben oder vorzutäuschen. Für Außenstehende ist es schwer, zu ergründen, was wahr ist und was nicht wahr ist.

Schließlich ist es durch Dein fortlaufendes Fehlen schon so weit gekommen, dass Du Dich unwohl in der Schule fühlst, sicherlich auch deshalb, weil Du im Lernstoff nicht mehr mitkommst.

Außerdem ist es gesetzlich nicht verboten, dass eine Lehrerin sich mit dem Vermieter eines Schülers bzw. einer Schülerin unterhalten darf. Mir kommt es so vor, als hättest Du berechtigten Grund, Dich daran zu stören...

Wenn ich an Deiner Stelle wäre, wäre ich froh, eine solche besorgte Lehrerin zu haben, die ein Interesse daran hat, dass die Schüler etwas lernen und zur Schule gehen.

Alles Gute für Dich!

Injure  27.04.2012, 10:58

Möglicherweise wurde sie von der Schulleitung abgeordnet, nach dir zu schauen!

DerRumpelrudi  27.04.2012, 23:35
@Injure

Der (schul)psychiatrische Dienst ist berechtigt, bei auffälligen Schülern die Wohnverhältnisse und Sozialstrukturen zu prüfen. Gegebenenfalls wird eine Zwangsbetreuung gerichtlich angewiesen.

katwal  28.04.2012, 00:28
@DerRumpelrudi

@DerRumpelrudi: Danke für die ergänzende Erläuterung, die ich voll und ganz befürworte.

Sowas zählt tatsächlich unter Fürsorge und unterliegt somit nicht der "Schweigepflicht", die es übrigens nicht gibt...

Allerdings ist öffentliche Defamierung immer rechtlich Zweifelhaft...

Also: Sich nach dem Grund von solchen Fakten erkundigen, ist sogar des Lehrers Pflicht bzw er ist dazu engehalten/es zählt als guter Ton.

Typische Lästergespräche ohne den Zweck deine Lage zu verbessern, sind ... unschön.


Allerdings wenn du dich eh unwohl fühlst an der Schukle wegen deiner Krankheit, geh zum Lehrer und sprich mit ihm; wahlweise auch mit dem Vertrauenslehrer... Klarheit schaft Sicherheit und Unsicherheit führt meist zu Misverständnissen.

Zusätzlich erschwerend ist natürlich, dass psychische Probleme (z.T. zurecht) einen gewissen schlechten Ruf genießen, seit in den 90ern viele neue dazu gekommen sind, die eingentlich nur fehlerhafte Erziehung und Freizeitgestaltung belegen (aber die Eltern natürlich reinwuschen)...

MFG Greyford

Ganz klares NEIN. Auch Lehrer haben kein Recht einfach ohne ersichtlichen Grund im privaten Umfeld " rumzuschnüffeln" Unter Fürsorge versteht man was anderes. Wenn zum Bsp. nicht bekannt ist, ob jemand krank ist , man ihn nicht mehr sieht und sich Sorgen macht, ob etwas passiert ist. Die Nachfrage, ob der jenige evt. Schule schwänzt, gehört nicht dazu. Das hat auch nichts mit Schweigepflicht zu tun, denn die spielt hier gar keine Rolle. Die gute Lehrerin sollte ihre Aktivitäten wieder in die Schule verlegen. Sprich sie einfach an und verbitte Dir diese Schnüffelei in Deiner Nachbarschaft. Wenn nix zieht, ruf den Direktor an oder informiere Dich übers Schulamt. Viel Glück und schnelle Genesung

imager761  27.04.2012, 08:18

Unsinn.

Lehrer sind gehalten, die Schulpflicht durchzusetzen. Fehlt jemand ohne ärtzliches Attest, oder mehrfach ohne ersichtlichen oder nachvollziehbaren Grund (Gefälligkeitskrankschreibung, die eh nur ein Psychiater, kein Psycholge austellen dürfte) har sie dem aus Dienstpflicht heraus nachzukommen.

Und wenn du denkst, derartige Hausbesuche sind bei der Arbeitbelastungen eine Freude, hast du keine Ahnung, was Lehrer neben ihrer originären Aufgabe alles leisten müssen -O

Es sollte lieber etwas an dem Umstand geändert werden, weshalb du so viel fehlst.

Diese Lehrerin darf es höchstens deinen Eltern sagen, wenn du noch unter 18 bist - deinen Vermieter oder anderen Bekannten geht das nichts an.

Ich liebe so etwas ja, den Schüler nicht unterrichten - aber wegen seinen Fehlzeiten tratschen.

Ja - an die Schulbesuchszwangsbefürworter: Kinder zwischen 6 und 18 Jahren müssen in die Schule gehen. Egal, wie kaputt sie die Schule macht.

"Würde die Schule dem Gesundheitsamt unterliegen, wäre es nur eine Frage der Zeit, wann sie geschlossen werden würde".

Nein, das durfte sie nicht und Du kannst sie ganz klar dafür sogar anzeigen.

Sie hat dein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies stellt eine Straftat da.

Ich würde mit dem Rektor reden und sagen, dass es so nicht geht und auch direkt darauf hinweisen, dass Du das nächste mal anzeige erstatten wirst, bzw. es dir auch jetzt noch vorbehältst, solltest Du dadurch noch irgendwelche Probleme (in welcher Art auch immer) bekommen.