Darf ein Vermieter vorschreiben wie der Balkon auszusehen hat!?

10 Antworten

Grundsätzlich kann der VM bestimmen, wie die Außenansicht des Gebäudes sich zu präsentieren hat. In Bezug auf Balkone bedeutet das, dass z.B. alle außen an Balkonen sichtbar angebrachten Gegenstände (Blumenkästen, Verzierungen etc.) zustimmungspflichtig sind. Gleiches gilt für alle an der Wand zu befestigenden Objekte oberhalb der Brüstungshöhe (also im vom EG aus sichtbaren Bereich). Hingegen sind Sichtschutzvorrichtungen für Balkone bis zur Brüstungsöhe durch den VM zunächst nicht generell zu untersagen, aber er kann Vorschriften hinsichtlich Material, Form und Farbe machen. Ausnahme. Bei Denkmalschutzobjekten kann es Auflage der lokalen Behörde sein, keine derartigen Folien etc. anzubringen. Hingegen ist der Nutzungsbereich des Balkons alleinige Interessenssphäre des Mieters. Was der Mieter dort einbringt, geht den VM - von Sicherheitsfragen bzw. Auflagen abgesehen - grundsätzlich nichts an, zumindest nicht, solange sich aus Art und Umfang keine Gefahren bzw. Beeinträchtigungen der Mietsache selbst oder anderer Mieter ergeben.

jaein

du darfst natürlich nicht den balon neu streichen wie du lustig bist oder einfach satschüsseln abbringen.

aber eimer, blumenerdentüten, schrubber etc kann er nicht verbieten. da ist es völlig egal wer was sehen kann, du hast es angemietet und du darfst sie nutzen wie du es für richtig hälst. das abstellen der sachen gehört zur normalen nutzung des mietgegenstandes

Alles was über die Brüstung reicht, also von außen zu sehen ist, geht den Vermieter sehr wohl etwas an. Das GesAMTBILD DES hAUSES DARF NICHT GESTÖRT WERDEN:

Er selbst sieht es eben, und ihm gefällt es nicht, wenn der Balkon als Abstellplatz genutzt wird

Der Balkon ist Bestandteil der Wohnung. Eben so wenig wie der Vermieter dir vorschreiben kann, was du in deine Wohnung stellst, kann er dir vorschreiben, was du auf deinen Baklkon stellen darfst, soweit es das Balkongeländer nicht überragt. Wenn du allerdings außerhalb des Balkongeländers irgendwas anbringst, dann kann er das schon verbieten, ebenfalls betrifft dies Gegenstände, die das Balkongeländer höhenmäßig überragen ( z.B. Wäscheleinen o.ä. )

wenn nich in dem Mietvertrag steht, dass er das dürfte, dann darf er das nicht, die deko, oder was da drauf steht ist dem Mieter überlassen

mfg Schallif;)

Bierkästen und Säcke sind aber keine Deko .

@schnucki65

ja, aber es trägt zu aussehen bei, was der Mieter selbst bestimmen darf