Kleine campingfackel auf dem balkon verboten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Flammen sollen ja entspannend sein.

Nicht für jede/n, wie Du siehst.

Du wohnst in einem Haus, in dem noch mehr Menschen wohnen. Minimal trägt also die brennende Fackel dazu bei, dass der Hausfrieden gestört wird.

Mieter meines Mehrfamilienhauses würde ich das Abbrennen von Fackeln oder Lagerfeuer auf dem Balkon auf jeden Fall untersagen und maximal eine geschützte Kerze oder ein Teelicht erlauben. Die Frage ist nämlich immer, wo ist die Grenze.

Ganz dummerweise könnte folgendes passieren:

Du wirst kurz abgelenkt durch Smartphone, Toilette oder weil es an der Tür klingelt. Ein Windstoß trennt brennende Teile der Fackel ab und wirft sie auf einen Nachbarbalkon, wo leicht brennbares Zeug gelagert ist. Das geht dann in Flammen auf, ohne dass irgend jemand es gleich bemerkt. Wenn die Fassade des Hauses gedämmt ist, gerät diese womöglich in Brand und ein unaufhaltbares Feuer entsteht.

Auch wenn das sehr unwahrscheinlich klingt, aber die meisten Brände entstehen durch solche absolut unwahrscheinlich erscheinenden Vorgänge.

Die Angst davor, auch wenn sie objektiv unberechtigt ist, reicht aus, um Dir das Abbrennen der Fackel auf dem Balkon zu untersagen.

Wäre ich Dein Vermieter und würde sich die andere Bewohnerin bei mir beschweren, würdest Du eine Abmahnung von mir bekommen und im Wiederholungsfall sofort die fristlose Kündigung.

Der begriff 'fackel' ist villeicht irreführend... Auf den balkon eines nachbarn kann nichts gelangen da die balkone durch trennwände abgetrennt sind die wände zur wohnung hin sind auch abgetrennt... Durch umfallen würde höchstens die fliesen ruß abbekommen... Auserdem habe ich einen ständer der es unmöglich macht das die kerze von alleine umkippt. Da die flamme unterhalb der brüstung und diese aus masivem stein ist, kann brennendes material nur über die brüstung abhauen. Der fakt das die kerze kein material hat um funkenflug zu unterstützen räumt meiner meinung nach die restlichen gegenargumente aus... Und sollte doch etwas passieren habe ich einen eimer mit regenwasser da um das feuer zu löschen...

@Khanaaan

Was Du hier erklärst, mag alles richtig sein. Wenn Du damit Deinen Vermieter überzeugen kannst, ist alles ok. Dann soll dieser der anderen Mieterin oder die Bewohnerin oder Vermieter/in der anderen Bewohnerin oder die Hausverwaltung davon überzeugen, dass das, was Du machst, völlig ungefährlich ist.

Ich glaube fast, das wird Dir nicht gelingen. Als Vermieter wäre mir Deine Argumentation auch völlig egal. Offenes Feuer, was größer ist, als eine geschützte Kerzenflamme, würde ich einfach nicht dulden. Schon allein, um auszuschließen, dass Nachahmer mit nicht so guten Fackeln es Dir nachmachen.

In so einem Fall neige ich gerne zu der Argumentation, "kauf Dir selbst eine Wohnung oder ein Haus, dann kannst Du (mehr) machen, was Du willst. Jedoch auch in einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus könntest Du Ärger bekommen, aber zumindest nicht unmittelbar mit Kündigung bedroht werden.

@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung.

Sowas steht nicht im Mietvertrag..

wenn sie nicht raucht oder stinkt und die Fackel beaufsichtigt ist, kann dir keiner was

Sie riecht nur wenn ich sie ausgepustet habe nach teelicht... Aufgrund ihrer gröse natürlicht entsprechend stark... Nichts was nicht normal wäre... Der geruch wird allerdings recht schnell vom wind weggetragen...

Frage doch dein örtliche Feuerwehr, ob du im Bereich deiner Wohnung auf deinem Balkon ein offenes Feuer mit einer Campingfackel unterhalten darfst.

... wer hat sie erlaubt, so wird ein Schuh draus.

Eine Kerze ist es ja nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung