Balkon in einer Wohnanlage farbig streichen - kann das Ärger geben?

13 Antworten

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Das würde ich auf jedem Fall mit der Hausverwaltung abklären, da es ja das äußere Erscheinungsbild verändert!

Die Innenwände sieht man üblicherweise nicht von außen

@blondie1705

Das hängt vom Balkon ab. Aber trotzdem darf man an den Außenwänden (Fassade) nicht einfach was verändern, wenn man nicht der Hausbesitzer ist!

@blondie1705

Doch, sieht man. Ich meine die "Innenwände" des Balkons, wenn man drinsitzt praktisch. War nur zur Abgrenzung so gesagt damit es nicht so klingt als wollte sie den Balkon von außen streichen, also von der Straße aus :) die "Innenwand" mit der Balkontür sieht man von der Straße aus schon, die beiden Seitenwände auch ein bisschen, leider.

@tschicko

Das habe ich schon verstanden. Aber auch die Innenwände sieht man meistens. Einfach bei der Hausverwltung nachfragen..:-)

Und was soll die Verwaltung hierzu sagen?

Eine Verwaltung hat diesbezüglich nichts zu melden, sondern schlichtweg die betroffenen Wohnungseigentümer. Der Job des Verwalters ist es lediglich die übrigen Wohnungseigentümer darauf hinzuweisen und auf eine entsprechende Beschlussfassung hinzuwirken.

Sollte die Betroffene Mieterin sein, kann sie sich das Gespräch mit der Verwaltung ebenfalls sparen, weil diese nicht im Namen des Vermieters (dieser dürfte das übrigens aus vor genannten Gründen selbst nicht) ein solches Anliegen gewähren kann.

@Immofachwirt

Natürlich hat die Hausverwaltung etwas zu sagen. Der Eigentümer bezahlt sie ja dafür. Wenn ich meine Wohnung nur einmal im Jahr sehe, ist es doch Sache der Hausverwaltung es zu regeln, wenn der Mieter den Balkon in einer Farbe streicht, die von den anderen Wohnungen abweicht. Wobei es mir als Besitzer ehrlich gesagt egal wäre, wie der Mieter den Balkon streicht. Ich persönlich sehe das nicht so eng. Die Hausverwaltung würde aber einschreiten. Wenn es um die Aussenansicht des Gebäudes geht, hat demnach der Eigentümer einer einzelnen Wohnung nicht das Recht, seinem Mieter zu erlauben den Balkon in einer Farbe zu streichen, die das Gesamtbild des Gebüdes "stören" würde. Dein Kommentar ist also nicht ganz korrekt, bist du wirklich "immofachwirt" ?

Das sollte sie unbedingt vorher den Vermieter fragen,sonst könnte es Ärger geben....

Ja, das wird Ärger geben.

Denn sobald der Anstrich von außen sichbar ist und sich vom ursprünglichen Anstrich unterscheidet, handelt es sich um eine sog. bauliche Veränderung. Diese bedarf der Zustimmung aller betroffenen Wohnungseigentümer im Sinne der §§ 14 Abs. 1 und 22 Abs. 1 WEG.

Daher wäre deine Freundin gut beraten, sich die Zustimmung aller Wohnungseigentümer vorher einzuholen, wenn sie vermeiden will, dass sie Ärger bekommt und am Ende den ursprünglichen Zustand auf ihre Kosten wieder herstellen muss.

Vermieter vorher fragen ist doch eig klar oder?

das würde ich lassen oder den Vermieter vorher fragen und sich das unbedingt auch schriftlich geben lassen,falls er zustimmt.