Darf der Vermieter mir vorschreiben, wie ich meine Möbel stelle?

7 Antworten

Der Vermieter möchte Dir lediglich vorschreiben, so zu wohnen, dass an seiner Wohnung kein vermeidbarer Schaden entsteht. Ob das nun 50 cm sein müssen oder schon 40 cm ausreichen, weiß ich nicht, aber wenn Ihr die Möbel wieder genauso stellt, wie gehabt und dadurch die Scheibe wieder reisst, wird er Euch zurecht in Haftung nehmen.

Jede Wohnung ist anders und jede kann irgendwelche Einschränkungen mit sich bringen, die man einfach akzeptieren muss.

Ist es nicht so, dass es im Zimmer auch recht heiß wird, wenn die Sonne so stark einstrahlt? Wäre es da nicht sinnvoll, einen Sonnenschutz zu montieren, der mit Sonnenfühler gesteuert dafür sorgt, dass z. B. ein Screen runter geht, dass die Sonneneinstrahlung zuverlässig abwehrt?

Solche Screens haben den Vorteil, dass man weiter von drinnen nach draussen schauen kann, aber die Sonne kommt nicht mehr so stark durch.

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Sprich mit Deinem Vermieter. Er sollte so etwas beschaffen und montieren. Das hilft nicht nur, künftig Glasschäden zu vermeiden, sondern wertet die Wohnung auch entsprechend auf. So ein Screen kann so unauffällig montiert werden, dass eine Fassade an einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern nicht beeinträchtigt wird.

Falls der Vermieter nichts macht, wie wäre es mit einem Sonnensegel, das man aufspannt, wenn die Sonne zu sehr auf Balkon und Fenster knallt. Somit könntet Ihr auch den Balkon etwas abschatten, was im heissen Sommer sehr angenehm sein kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Havenari  02.03.2020, 11:46

Ich halte die Aussage des Fensterbauers allerdings zumindest für fragwürdig und würde es als baulichen Mangel ansehen, wenn Fensterscheiben einfach durch Sonneneinstrahlung reißen. Für eine nähere Einschätzung müsste man die Umstände genauer kennen, insbesondere das Alter der Scheibe.

bwhoch2  02.03.2020, 11:53
@Havenari

Es ist weder ein baulicher Mangel, noch ein fragwürdige Aussage des Fensterbauers. Auch wir hatten in einer Wohnung, die nach Südwesten ausgerichtet ist, den Fall, dass bei Mietern, die neu eingezogen waren, nach relativ kurzer Zeit ein großer Sprung in der Scheibe der Balkontür entstand.

Die Mieter schworen Stein und Bein, dass sie nichts dafür können, also nicht dagegen gerannt sind oder irgendwas. Daraufhin fragten wir den Fensterbauer und dieser erklärte uns das gleiche: Zuviel Spannung durch Überhitzung, weil vielleicht ein Möbelstück davor stand. Nachfrage bei den Mietern ergab, dass ein Polstersessel direkt am Fenster stand, als es gesprungen ist. Einen baulichen Mangel kann man daraus nicht ableiten.

Das Fenster war zu der Zeit ca. 30 Jahre alt und der Balkon davor war von den vorherigen Bewohnern immer durch ein Sonnensegel abgeschattet, wenn die Sonne zu sehr von dieser Seite einstrahlte. Die neuen Mieter hatten so einen Sonnenschutz noch nicht.

Übrigens waren die Mieter so nett und haben den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet mit unklarer Ursache. Die Versicherung hat den Schaden anstandslos erstattet.

Grundsätzlich kann der Vermieter einem nicht vorschreiben wie man seine Möbel zu stellen hat. Für eine ordentliche Zirkulation braucht es auch keine 50 cm Abstand, es gibt hier also keinen Sachgrund der ihm das erlauben würde.

mieter20 
Fragesteller
 02.03.2020, 06:07

Danke für deine Einschätzung!

bwhoch2  02.03.2020, 10:38
@mieter20

Das hier ist leider kein Forum für Wunschantworten. Man kann sich jetzt über die Einschätzung von HansimGlueck178 freuen, aber wenn die Scheibe das nächste mal aus gleichem Grund springt, wird man sehen, wer Recht bekommt.

HansImGlueck178  02.03.2020, 16:11
@bwhoch2

Wie gesagt, für eine vernünftige Zirkulation braucht es keine 50 cm Abstand. Wenn die Scheibe das nächste mal wieder reißt, dann deutet das ganz klar auf ein bauliches Problem hin, was nicht Sache des Mieters ist.

Ja und nein. Das Landgericht Hamburg hat sich mit einer solchen Mietstreitigkeit befasst und eine zulässige Abstandsforderung von 5 bis max.10 cm definiert, die ausreichend sei, um etwa Schimmelpilzbildung vorzubeugen.

Weitergehende Forderungen des Vermieter seien unzulässig.

bwhoch2  02.03.2020, 10:37

Da ging es um Schimmel. Grundsätzlich hat aber jeder Mieter möglichst so zu wohnen, dass die Wohnung keinen Schaden nimmt.

Hat man nun die Situation, dass es an einem Fenster zu einem Wärmestau kommt, wodurch die Scheibe einen Sprung bekommen kann, muss man tatsächlich von diesem Fenster soweit weg bleiben, dass das nicht passiert. Oder erwartet man vom Vermieter, dass er jedes Jahr mindestens einmal die Fensterscheibe austauscht?

Wäre ja noch schöner 😂 Wende dich mal an den mieterschutzbund bzw an einen Anwalt, Sorry aber dein Vermieter hat den Schuss nicht gehört, hab bei dem mal ein Auge drauf vllt ist das einer jener die dann auch recht schnell mit Ermahnung und Kündigung um die Ecke kommt, wäre beides auch nicht zulässig.

bwhoch2  02.03.2020, 10:38

Ich glaube, auch der Mietschutzbund wird empfehlen, so zu wohnen, dass an der Wohnung kein Schaden entsteht, wenn man mal weiß, was passieren kann.

Es gibt gewisse Vorgaben, die der Vermieter aus Sicherheitsgründen an die Mieter weitergeben darf. Jeder Balkon ist anders und hat nur eine gewisse Tragkraft. Das bedeutet, er darf überdimensionale, schwere Balkonmöbel untersagen.

Auch sollte ein Balkon nicht mit grossen Pflanzkübeln überladen sein.

Ob der Riss der Scheibe durch thermische Spannung verursacht wurde (was eher unwahrscheinlich ist) oder durch Anstoßen mit Möbeln, lässt sich von hier aus nicht sagen. Fakt ist, das dem Vermieter ein Schaden entstanden ist.

Möbel in der Wohnung dürfen so gestellt werden, wie es der Mieter möchte. Allerdings sollte immer ein Mindestabstand von ca. 5 cm zur Wand eingehalten werden, damit kein Schimmel hinter den Möbeln entsteht.

Weiter sollten keine Möbel vor Heizkörper gestellt werden. Erstens wird es in der Wohnung dann nicht richtig warm, zweitens muss das Möbelstück immer entfernt werden, wenn der Heizungsableser kommt, falls Wärmemessgeräte angebracht sind.

Diese sollte man nicht zustellen.