Darf ein Vermieter die Miete einfach erhöhen?

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Wenn er will, darf er die Nettomiete auf einen Schlag um 20% erhöhen. Dabei muss er das Mieterhöhungsverlangen an alle Mieter der Wohnung richten und es muss auch von allen (bei Vermietergemeinschaft) Vermietern unterschrieben sein. Wenn nicht, ist es unwirksam. Außerdem muss er zwingend im MEV dazu auffordern, der Mieterhöhung zuzustimmen. Wenn nicht vorhanbden, ist das MEV unwirksam. Dem Mieter ist eine Frist von drei Monaten, einschließlich des Monats des Zuganges des MEV, einzuräumen. Binnen dieser Frist kann der Mieter zustimmen, widersprechen oder kündigen. Erst nach Ablauf dieser Frist wird die Erhöhung wirksam und ist die höhere Miete zu zahlen. Schweigen heißt hier nicht Zustimmung, wohl aber wenn der Mieter die höhere Miete zahlt. Zieht der V. einfach die höhere Miete per Lastschriftz ein (bei vorhandener Ermächtigung), ist das unzulässig ohne Zustimmung und gilt nicht als solche.

anwaltde  10.01.2013, 11:29

Hallo zusammen,

das ist richtig! Gemäß § 558 Absatz 3 BGB darf der Mietzins im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb der letzten drei Jahre nur bis zu maximal 20 Prozent insgesamt erhöht werden.

Was es zudem noch zu beachten gilt, findest du in unserem Rechtstipp unter anwalt.de/rechtstipps/mieterhoehung-tipps-rund-um-den-mietspiegel_003616.html

Viele Grüße, dein Team von anwalt.de

Selbstverständlich! Die Kosten um die Wohnung (Heizung etc.) instand zu halten, bleiben doch auch nicht günstig....

Er darf die Miete natürlich anpassen an den ortsüblichen Vergleichsmieten. Nur darf er nicht plötzlich zu viel erhöhen. Ich glaube es waren höchstens 20% innerhalb von drei Jahren. (bin aber nicht ganz Sicher mit den Grenzen)
Wenn er also schon länger als drei Jahre nicht mehr erhöht hat, dann darf er bis zu eben dieser Obergrenze gehen.

Wenn ihr seid 10 Ja. keine Mieterhöhung hattet dann sicher doch, auch dann wenn die Nebenkostenabrechnung zu hoch ist.

Ich wohne in meiner Wohnung seit 9 Jahren und hatte in dieser Zeit 5x eine Mieterhöhung.