Vermieter wegen Mülltrennung Mieterhöhung?

7 Antworten

Genau genommen wäre hier nur eine Anpassung der Betriebskosten- vorauszahlung möglich. Möglich wäre eine erweiterte Aufgabenstellung des Hausmeisters und damit eine Umlage auf alle Mieter gerechtfertigt. Die Anpassung der BK ist aber nur infolge der Bk-Abrechnung durch den Vermieter erlaubt, bzw. die Mieter stimmen einer Anpassung in der laufenden Abrechnungsperiode zu.

Evtl.-Kosten für Mülltrennung könnten sich lediglich in den Betriebskosten niederschlagen, also bei der Abrechnung der Vorauszahlungen kostenerhöhend auswirken. Keinesfalls ist das ein Grund für eine Mieterhöhung (der Grundmiete). Ein diesbezügliches Mieterhöhungsverlangen wäre zurückzuweisen, es fehlt eine zulässige Rechtsgrundlage (Vergleichsmiete, Mietspiegel; s. BGB).

Der Vermieter darf die Miete binnen 3 Jahren um 20 oder 15 % erhöhen. Rechtsgrundlage § 558 BGB.

Verursacht die Nichtrennung von Müll höhere Kosten kann er diese auf die Mieter umlegen.

Verursacht die Nichtrennung von Müll höhere Kosten kann er diese auf die Mieter umlegen.

Allerdings nicht im Rahmen einer Mieterhöhung, lediglich als Kostenfaktor bei den Betriebskosten.

.... das wird ein Vermieter nicht machen, denn wir wissen, daß die Miete mit den Kosten und Lasten die wir an die Mieter verteilen dürfen nichts zu tun hat.

Erhöhen kann er die Vorauszahlungen, nach einer BK-Abrechnung.

Ich habe die gleichen Probleme mit den lieben Mietern. In einen Haus werden jetzt die gelben Wertstoffbehälter abgezogen und die Mieter müssen laufen zu dem Wertstoffhöfen. Dies wird keiner machen, also gibt es Bußgeldbescheide.

Du kannst Dich jetzt grün und blau ärgern. Wenn mit 50 - 70 € je Mietpartei jeweils der Spielraum nicht ausgeschöpft ist, der für diese Mieterhöhung gesetzlich und nach Marktlage möglich ist, kann der Vermieter die Mieten erhöhen und braucht noch nicht einmal einen Grund dafür. Er muss nur ein anständiges Mieterhöhungsverlangen stellen und dann hat jeder Mieter rund drei Monate Zeit, sich zu überlegen, ob er zustimmt oder sich eine neue Wohnung sucht (Sonderkündigungsrecht!).

Wenn er Vermieter Euch gegenüber sagt, dass er die Einnahmen aus der höheren Miete dafür verwenden will, um jemand zu bezahlen, der den Müll richtig sortiert, ist das eigentlich schon seine Privatangelegenheit, denn natürlich darf er die eingenommene Miete (nicht Betriebskostenvorauszahlung!) verwenden, wie er will.

Für Dich als saubere/r Mülltrenner/in wäre das zwar sehr ärgerlich, aber Du solltest Dich dann viel mehr über die lieben Mitbewohner ärgern, die letztlich den Vermieter dazu veranlasst haben, mal seine Möglichkeiten hinsichtlich Mieterhöhung genauer unter die Lupe zu nehmen.