Kann mein Vermieter nach einem Hausanstrich und Fenstererneuerung die Miete erhöhen?

10 Antworten

Die neuen Fenster könnten zu einer Modernisierungsmieterhöhung berechtigen.

11% der Kosten darf dann Vermieter jährlich auf die Miete aufschlagen und das muss man so lange zahlen wie man da wohnt.

Das ist auch unabhängig von einer normalen Mieterhöhung.

Der Vermieter kann die Miete auch aufgrund des neuen Mietspiegels der gerade an alle Vermieter raus gegangen ist die Miete erhöhen.

Gab es eine Modernisierungsankündigung und wenn ja, was genau wurde darin mitgeteilt?

Der Anstrich ist auf jeden Fall keine Modernisierung und darf deshalb nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Wenn die Fenstererneuerung ordentlich in einer Modernisierungsankündigung  angekündigt wurde, müssen zunächst die anstehenden Instandsetzungskosten abgezogen werden. Bei dem geschilderten Zustand sind das ca. 70% der Kosten. Von den verbleibenden 30% dürfen 11% jährlich, davon 1/12 monatlich, als Modernisierungsmieterhöhung geltend gemacht werden. Das ab 4. Monat nach Zugang des Mieteröhungsverlangens. Wird die in der Modernisierungsankündigung angekündigte voraussichtliche Mieterhöhung um mehr als 10% überschritten oder die Ankündigung der Modernisierung nicht mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten vorgenommen, verlängert sich die Frist um 6 Monate von 3 auf neun Monate ab wann die höhere Miete fällig gestellt werden darf.

Sofern du aufgrund der Modernisierung meinst, das hat neue Farbe keinerlei Einfluss. Fenster können dagegen zu einer Erhöhung führen.

Neue Fenster können eine Instandsetzung sein (=keine Mieterhöhung) oder eine Modernisierung (= Mieterhöhung). Es kommt daher darauf an, was drin war und was nun kommt. Im Zweifel dann zum Mieterschutzverein.

Wegen dem Anstrich nicht. Aber wegen der neuen Fenster, wenn es denn keine reine Notwendigkeit war.

Allerdings könnte der Vermieter auch ohne neue Fenster die Miete erhöhen.