Was ist wenn der Kühlschrank in gemieteter Küche kaputt geht, kann der Vermieter nach Ersatz oder Reparatur die Miete erhöhen?

8 Antworten

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Jedes Gerät hat eine gewisse Lebensdauer. In den ersten 1-5 Jhren ( je nach Modell) besitzt es eine gewisse Gewährleistung worrüber die über den Hersteller Abgedeckt ist. Alles darüber hinaus ist normale Nutzung , geht das Gerät dann Defekt ist das eigenes risiko des Nutzers. wenn also es Vermietet wurde MUSS der Vermieter entweder den Kühlschrank Reparieren lassen oder eine neuen stellen. Für welche art der Vermieter sich entscheidet ,dazu hast du wiederum keinen Einfluss. Wenn der Vermieter den Kühlschrank Reparieren lässt und er würde z.B. in 2-3 Jahren wioeder Defekt gehen ,ist das die Sache des Vermieters. Aber aus Erfahrung mit solchen geräten ( wo ich solche Repariert habe) ist es meistens ein Kontakt am Temperaturschalter. Der mit der Zeit den Geist aufgibt. Sehr selten das der Kompressor des Kühlschrankes defekt geht. De Kompressor ist in der Regel für fast eine Ewigkeit Gebaut. Ich hab selbst noch einen kühlschrank ( Etwas rundliche Bauform) aus den 1960ern ( die mit dem großen querliegenden Schnapphebel) .der Kompressor ist noch Original nur das Thermostat muss ich hin und wieder austauschen weil der Kontakt oft Schlappmacht. Viele Thermostate für Kühlschränke sind so Blöd Gebaut das Sie nicht für die Laufzeit halten wie der Kompressor .

conqui 
Fragesteller
 19.02.2018, 11:40

Danke für die sehr detailreiche. Antwort!

Ein Kühlschrank kostet doch nicht viel. Redet mit eurem Vermieter ganz freundlich  darüber und formuliert das, was euch vom Gesetz ohnehin zusteht, als Bitte. Der Vermieter kann diese Reparatur von der Steuer ohnehin absetzen.

Erhöhen kann er die Miete alle 3 Jahre um 20% bis zur ortsüblichen Miete. Das macht er dann wenn er gierig ist, oder das Gefühl hat, das ihm die Mieter zu hohe Kosten verursachen, also prosaisch gesagt wegen jedem Furtz auf der Matte stehen.

conqui 
Fragesteller
 19.02.2018, 11:12

Zwischen zwei Mieterhöhungen-lese ich gerade-müssen mindestens 15 Monate liegen. Die letzte Mieterhöhung erfolgte bei uns zum August 2017. Also wird dies die nächsten Monate kein Thema sein, er kann es aber später machen z.B. unter Berufung auf den ersetzten Kühlschrank oder auch ohne die Angabe von Gründen. Ich denke, meine Frage hat eine Antwort gefunden, ich danke euch für die behilflichen Antworten!

albatros  18.03.2018, 19:26
@conqui

Ohne Angabe von Gründen ist ein Mieterhöhungsverlangen immer unwirksam. Wegen   Erneuerung oder Reparatur von Mietgegenständen kann keine Miete erhöht werden. Es spielen hier also Abstände und Höhe einer Mieterhöhung absolut keine Rolle, eine diesbezügliche Diskussion überflüssig.

Miete kann er nach Gesetz immer erhöhen....den Kühlschrank kann er steuerlich geltend machen. Sprich mit dem Vermieter

conqui 
Fragesteller
 19.02.2018, 11:08

Danke für deine Antwort. Ich werde sicher mit ihm sprechen, die steuerliche Abgeltung dürfte ihm auch bekannt sein. Die Miete hat er sicher immer erhöhen aber ich denke nicht unter Berufung auf seinen Ersatz für den kaputten Kühlschrank?

robineri  19.02.2018, 11:10
@conqui

Das dürfte kein Grund zu oder für eine Mieterhöhung sein...

Wenn ausdrücklich E-Geräte mitvermietet wurden, muss der Vermieter auch für Reparatur oder Neukauf aufkommen; auf seine Kosten und darf es nicht auf dem Mieter abwälzen.

Wenn das Gerät 22 Jahre alt ist, lohnt sich eh keine Reparatur. Je nach Ausstattung kosten Kühlschränke um die 200 Euro, so das selbst Gebrauchte sich nicht lohnen.

Für die   Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der  Mietsache erforderliche Aufwendungen ist bei deren vertragsgemäßer Nutzung allen der Vermieter verantwortlich, es sei den es handelt sich um kleinere Sachen, die dem ständigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. (Kleinreparatur).

Die Gewährleistung (Reparatur oder gleichwertiger Ersatz) ist keine Modernisierung und deshalb allein Vermietersache. Eine diesbezügliche Mieterhöhung also schon allein formell unwirksam.