Mieterhöhung bei Zuwachs zulässig?

5 Antworten

Nein, das ist dann keine Mieterhöhung, sondern die Nebenkosten werden mehr:

Müllgebühren durch Windeln, höherer Wasserverbrauch durch das ständige waschen und das Kind baden, usw.

Kann auch sein, daß die Wasserkosten pro Person berechnet werden. Dann wäre ja einer mehr in der Wohnung.

Geht es tatsächlich um eine Erhöhung der Grundmiete oder Anpassung der Vorauszahlungen für Betriebskosten?

Eine Erhöhung der Grundmiete wegen Nachwuchs ist unzulässig. Darauf solltest du überhaupt nicht reagieren sondern Schweigen.

Eine Anpassung der Vorauszahlung der Betriebskosten wäre lediglich für solche mit vereinbartem Personen-Umlageschlüssel zulässig.

Eine pauschale Erhöhung für Beides hat nichts mit Recht und Gesetz zu tun.

Bitte stelle das Mieterhöhungsverlangen im Wortlaut hier ein. Danach meldet sich wieder der Albatros.

Spontan aus dem Bauch heraus würde ich sagen dass ihr das "nur" angeben müsst, weil jetzt schlichtweg eine Person mehr in der Wohnung lebt.

Wüsste nicht wie der Vermieter diese Erhöhung (plausibel!) rechtfertigen sollte.

Erhöhte Müllkosten etc. werden über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet, das hat nix mit der Kaltmiete zutun.

Nein kann er nicht. Es könnte höchstens zu einer Anpassung der Nebenkosten kommen.

Kaltmiete um 100 € erhöhen geht nicht.