Darf Vermieter die Miete um 20% erhöhen

5 Antworten

Hallo Gutefrage User Ich würde gerne wissen ob der Vermieter die Miete um 20% erhöhen darf. Der Mietvertrag besteht seit 5 Jahren und die Miete wurde seitdem nichtmehr erhöht. Die Wohnung befindet sich im München relativ Zentral. Vielen Dank im Voraus

Alle 15 Monate darf der Vermieter die Miete bis zum ortsüblichen Mietspiegel erhöhen.


Kappungsgrenze nur noch 15 % ab Mai 2013-05-24

http://www.test.de/Mieterhoehungen-Bayern-und-Berlin-bremsen-4534643-0/

München und Berlin

Mietrechtsänderungsgesetz

Neuerungen im Mietrecht

Gestern wurde beschlossen, dass die Bundesländer bei Mieterhöhungen die Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % in begehrten Städten oder Stadtvierteln begrenzen dürfen.

Dies bedeutet, wird die Miete z.B. mit Wirkung zu Juli 2013 erhöht, kommt es zunächst auf die vor drei Jahren gezahlte Grundmiete ohne Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung an. In diesen Beispiel also auf die im Januar 2010 gezahlte Grundmiete. Auf diesen Betrag werden dann 15 % aufgeschlagen. So ergibt sich dann die gesetzliche Höchstgrenze für die aktuelle Mieterhöhung. Unberücksichtigt bleiben bei der Berechnung der Kappungsgrenze allerdings zwischenzeitliche Erhöhungen auf Grund von Modernisierungen und gestiegenen Betriebskosten.

Aber Achtung. Dies gilt nur wenn die Bundesländer dies für bestimmte Städte oder Stadtzonen qua Rechtsverordnung beschließen. Zudem muss natürlich auch weiterhin beachtet werden, dass nur im Rahmen der ortsüblichen Miete erhöht werden darf. Liegt die ortsübliche Miete unterhalb dieser 15% bzw. 20 % darf die Miete auch nur im Rahmen der ortsüblichen Miete erhöht werden. Aber das neue Mietrecht, dass voraussichtlich im Frühjahr 2013 in Kraft tritt, enthält auch für die Mieter nachteilige Regelung, so darf der Mieter z.B. bei energetischen Sanierung für die Dauer von drei Monaten nicht mehr die Miete mindern, muss also Baulärm etc. dulden.

Ja, innerhalb von 3 Jahren darf die Miete nach dem z. Zt. noch geltenden Recht um 20 % erhöht werden. Da du 5 Jahre keine Mieterhöhung erhalten hast, ist das möglich. Der Vermieter muss nachweisen, dass es sich dabei um eine ortsübliche Miete handelt, also ggf. Vergleichswohnungen nennen. Das neue Gesetzt begrenzt die Mieterhöhungen auf 15 %, dürfte jedoch m. W. noch nicht in Kraft sein.

Nein, in München darf er das seit Mai 2013 nur noch um 15 %...

In München doch wohl nur 15%, oder?

@johnnymcmuff

Oh, noch schnell geändert auf 15%. :-)

Wahrscheinlich ja. Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete um bis zu 20% erhöht werden. Sie muss dann aber dem Mietspiegel entsprechen (also nicht wesentlich höher sein). Da ihr in München wohnt, wird das aber wohl so sein. Prüft trotzdem lieber noch mal nach, wie hoch die Miete bei ähnlichen Wohnungen in eurem Stadtteil ist.

Ihr müsst der Mieterhöhung erst zustimmen (schriftlich oder durch bezahlen der Miete). Dafür habt ihr 2 Monate Zeit. Ihr könnt es also ein bisschen hinauszögern.

Ein Vermieter darf gem §585 (3) BGB die Miete alle 3 Jahre um 20% erhöhen. Allerdings im laufendem Mietsverhältnis nur maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.