Um wie viel kann ich als Vermieter die Miete nach Ablauf der Mietfestschreibung erhöhen?

4 Antworten

Du darfst im Februar ein Mieterhöhungsverlangen erheben mit einer Mieterhöhung bis zu 20%, evtl. je nach Bundesland nur 15%. Die neue Miete muss aber im Rahmen der örtlichen Vergleichsmiete bzw. des Mietspiegels bleiben. In der Folge dürftest du dann drei Jahre die Miete nicht mehr erhöhen. Wenn deine Mieterin dein Mieterhöhngsverlangen im Februar erhält, könntest du ab Beginn des dritten Folge-Monats, also ab 1. Mai, die höhere Miete verlangen. Dabei ist zu beachten, dass die Mieterin zustimmen muss. Ansonsten bräuchte sie die Mieterhöhung nicht zahlen. Du könntest aber auf Zustimmung klagen. Ohne die Aufforderung zur Zustimmung ist dein MEV für die Katz, d.h. es ist unwirksam.

Für eine Mieterhörung brauchst du im Regelfall immer die Zustimmung des Mieters. Wird diese verweigert, kannst auf Erhöhung klagen, solange du gewisse Grenzen nicht überschreiten willst. Die weiß ich aber nicht auswendig, musst nachlesen. Glaub max. 20% in 3 Jahren und nicht höher wie die ortsübliche Miete. Gibt es keinen Mietspiegel, musst 3 gleichwertige Wohnungen suchen und mit denen die Miete vergleichen - unter Vorbehalt.

Die einmal vertraglich vereinbarte Miete kann nicht "verhandelt" werden.

Bestenfalls gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhöht werden.

Gemäß §558 BGB sind das binnen 3 Jahren maximal 20 bzw. 15 %.

Eine Staffelmiete kann nur bei Vertragsabschluß vereinbart werden.

Der Makler scheint von Mietrecht keine Ahnung zu haben. Hol Dir lieber Rat und Hilfe bei einem Fachanwalt oder Haus & Grund.

Innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 %, in gewissen Ballungszentren um 15 %, aber nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Staffelmiete kannst du jetzt nicht mehr festlegen.