Darf ein Soldat seinen Hauptwohnsitz im Ausland haben?

7 Antworten

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Es gibt Beispiele, wo Soldaten nach einer Auslandsverwendung bei der NATO (z.B. in den NL gleich hinter der deutschen Grenze) ins Inland zurück versetzt wurden, ihren Wohnsitz jedoch in den NL behielten.
Daher denke ich mal, dass dies möglich ist.

MojitoTom  13.11.2009, 21:50

Ergänzend dazu habe ich unter www.soldatentreff.de folgendes gefunden:
.
Es ist zu unterscheiden zwischen dem gesetzlichen Wohnsitz, dies ist für Soldaten (SaZ und BS) gem. § 9 Abs. 1 BGB ihr Standort und darüber hinaus dem frei wählbaren, dem sog. gewillkürten Wohnsitz.

MojitoTom  13.11.2009, 21:55
@MojitoTom

In der Praxis bedeutet das:


Der Soldat, der an seinen Standort nicht umzieht und seinen Lebensmittelschwerpunkt (Wohnort der Familie) woanders hat, muss sich am Standort mit Nebenwohnsitz anmelden.

Volker13  13.11.2009, 21:58
@MojitoTom

Dann bitte nenne doch einmal die gesetzmäßige Bestimmung für den gewillkürten Wohnsitz!

Volker13  13.11.2009, 22:01
@MojitoTom

Das hat aber fiskalische Gründe!!!!!

Hallo an alle hier, bin selber Soldat und habe meine Hauptwohnung auch in der schweiz obwohl ich in der deutschen Armee diene, solang du innerhalb drei Tage, entweder telefonisch oder schriftlich erreichbar bist ist das total egal wo Du wohnst.

Grüsse HG Lang

??? Was denn nun???

Erst fragst Du nach einem Haupt und dann nach einem Nebenwohnsitz!

Ich wüsste keinen Grund warum er keinen Hauptwohnsitz im Ausland haben sollte. Wichtig ist doch wohl das er seinen Dienst verrichtet.

Gegen einen Nebenwohnsitz wird auch keiner etwas haben.

Volker13  13.11.2009, 21:42

Diese Antwort ist völliger quatsch!

regideur  13.11.2009, 21:46
@Volker13

§ 9 BGB bestätigt doch nur meine Aussage!

Volker13  13.11.2009, 21:59
@regideur

Nö eben nicht!Weil die Antwort nicht zur Frage passt!

wer sollte das verbieten? ein deutscher der in spanien lebt, darf auch für deutschland kämpfen,

Volker13  13.11.2009, 21:46

Eben nicht! dann müsste Spanien auch der Standort des soldaten sein!

regideur  13.11.2009, 21:53
@Volker13

Was ja nicht ausgeschlossen ist!

Volker13  13.11.2009, 22:02
@regideur

Wo sind denn deutsche Soldaten in Spanien stationiert?

regideur  13.11.2009, 22:09
@Volker13

Spanien weiß ich jetzt im Moment kein Beispiel ich weis aber das Soldaten in den USA und Canada stationiert sind. Offiziell werden die sicher einen Wohnsitz in Deutschland haben. Das hat aber auch eher Sicherheitsgründe.

kochstuebchen  13.11.2009, 22:30
@regideur

ganz genau dh

Lies mal § 9 BGB. Dort wird deine Frage beantwortet.

MojitoTom  13.11.2009, 21:45

(1) Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort. Als Wohnsitz eines Soldaten, der im Inland keinen Standort hat, gilt der letzte inländische Standort.


Das BGB berücksichtigt jedoch nicht den Zustand der Versetzung und der Tatsache, dass eine Umzugskostenvergütung nicht zugesagt wird.
Das heißt, der Soldat wohnt nicht mehr am Standort.
.
Ebenso wenig wird die Versetzung ins Ausland berücksichtigt.
.
Das BGB ist in diesem Fall m.E. nicht erschöpfend genug!

Volker13  13.11.2009, 21:49
@MojitoTom

Das braucht das BGB auch nicht, weil dann das Soldatengesetz und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen gellten. Und richtig lesen würde helfen.

MojitoTom  13.11.2009, 21:50
@Volker13

Nun im Soldatengesetz steht da nicht wirklich etwas zu drin.
Aber ich habe folgenden Text im Soldatentreff gefunden:
Es ist zu unterscheiden zwischen dem gesetzlichen Wohnsitz, dies ist für Soldaten (SaZ und BS) gem. § 9 Abs. 1 BGB ihr Standort und darüber hinaus dem frei wählbaren, dem sog. gewillkürten Wohnsitz.

Volker13  13.11.2009, 21:52
@MojitoTom

Hast Du schon mal gesehen, wie sich eine Katze selbst in den schwanz beißt?