Gewichtsbeschränkung auf Straßen - Gilt das für alle Fahrzeuge?

9 Antworten

Bei der Gewichtsangabe auf dem Schild geht es um das tatsächliche Gewicht, nicht das zGG.

Das wäre etwa ein Golf 8, nur mit dem Fahrer besetzt.

Wenn die heutigen Autos so schwer sind, daß sie leer mit Fahrer mehr als 1,5 to fahren wiegen, dürfen sie dort halt nicht entlangfahren.

Was jedoch sicher nur theoretischer Natur ist, denn da fährt doch auch jeder, der dort wohnt und nur über diese Straße zu seinem Haus kommt.

Der kauft sich deswegen doch nicht einen Kleinwagen, nur damit er dort offiziell noch entlang fahren darf...

@Franz577

Kann er ja machen. Wenn aber kontrolliert wird, darf er halt Strafe zahlen.

@Franz577

Solange sich dann auch keiner wundert wenn es dadurch zu Schäden kommt die dann vom Verursacher zu bezahlen sind.

@Franz577

Es steht demjenigen frei, die Staatskasse mit Bußgeldern zu unterstützen.

Wenn die "1,5 t" im roten Ring stehen, beziehen sie sich auf das tatsächliche Fahrzeuggewicht. Wenn sie auf einem rechteckigen Zusatzschild unter dem runden Verbotsschild stehen, beziehen sie sich auf das zulässige Gesamtgewicht.

In jedem Fall gilt die Beschränkung für ausnahmslos alle Fahrzeuge.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Manchmal sieht man unter solchen Schildern aber auch noch den Zusatz "Anlieger frei".

Heißt das dann, dass diese Beschränkung für Anlieger nicht gilt?

@Franz577

Genau das. Und Anlieger sind überraschend viele.

@Hikker

Aha, ein Anlieger kann so eine Straße mit einem schwereren Fahrzeug also gefahrlos befahren, ein Fremder nicht.

Interessant...

@Franz577

Ja. Der Zweck liegt darin, die mechanische Belastung und damit den Unterhaltungsaufwand der Straße durch Ausschluss des Durchgangsverkehrs zu minimieren.

@Hikker

Schon, aber dann würde das Gewichtslimit eigentlich keinen Sinn machen, wenn es für Anlieger sowieso nicht gilt.

Dann könnte man auch gleich nur "Anlieger frei" machen, was den sonstigen Verkehr automatisch ausschließt.

@Franz577

Es hängt halt immer von der individuellen Situation ab. Sonstigen Verkehr komplett auszuschließen ist ziemlich schwierig, weil grundsätzlich jeder das Recht hat, jede beliebige öffentliche Straße zu benutzen. Ausschlüsse müssen schon gut begründet werden können und vor allem gerechtfertigt und maßvoll sein. Sonst kippt das Verwaltungsgericht die Anordnung nach fünf Minuten Verhandlung, falls jemand gegen den Ausschluss klagt, und darauf ist keine Behörde scharf.

solange das Schild dort steht, darf eben kein Fahrzeug durchfahren, was schwerer als 1,5T ist. das muss einen Grund haben

evtl. eine Brücke ...

Allerdings tun dies inzwischen schon fast alle PKW der Mittelklasse.

stimmt,

Nein, eine Brücke gibt es auf dieser Strecke nicht.

@Franz577

Dann wirst mal bei der Stadtverwaltung/Bauamt/Bauhof nachfragen müssen, warum

Jo, ich dürfte auf dieser Straße auch nicht fahren. In ländlichen Gegenden interessiert das zwar keinen, aber trotzdem steht das Schild da nicht ohne Grund.

Falls es da jemals eine Kontrolle geben sollte, bist Du dran. Und glaub nicht, dass Du mit dem Argument durchkommst, dass das Schild sinnlos sei.

Wofür sind Schilder da, wenn man sie ignorieren könnte, weil man den Sinn dahinter nicht versteht.

Was Du machen kannst: Bürgermeister oder Landratsamt anschreiben und auf das Problem hinweisen. Kein Mensch weiß heute mehr genau, wann wo was für Schilder aufgepflanzt wurden. Vielleicht ist man Dir sogar dankbar.

Wenn gemeint gewesen wäre, dass nur PKW die Straße befahren dürfen, dann gibt es dafür andere Schilder. Es ist also tatsächlich das Gewicht gemeint.

Es ist aber nicht evtl. noch eine Achse unter den 1,5t dargestellt? Das gibt es nämlich auch, dass nur die Achslast beschränkt wird. Das würde dann auch wieder schwerere PKW ermöglichen.