Darf ich in meinem Auto LEDs verbauen?

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Das Problem ist, dass Zusatzbeleuchtungen ganz gleich welcher Art verboten sind, es sei denn die haben eine Allgemeine Zulassung oder sind im Fahrzeugschein eingetragen.

Selbst die Innenraumbeleuchtung darf man nicht gegen LEDs austauschen wenn das Fahrzeug nicht mit LEDs zugelassen wurde. Wenn das ein TÜV Prüfer entdeckt und nicht bereit ist darüber hinwegzusehen (so tun als hätte er es nicht gesehen) kann der die Plackette verweigern.

Was nur die halbe Wahreit ist! Denn ich hatte bei meinem Golf auch rotes unterboden Licht. Der Tüv Mesch meinte zu mir: Ich kann es dranne lassen ABER ich muss einen Schalter anbringen denn ich nur von aussen anstellen kann um das licht im STAND an zu machen.... Denn während der Fahrt ist es illegal aber im Stand darf man es haben.... Ich sage es nicht weil ich langeweile habe sondern der Tüv Typ es genau so gesagt hat....

@resaone

Das ist eine Unterbodenbeleuchtung und man kann die als Ein- und Aussteigehilfe zulassen. Die darf aber nur an sein wenn der Motor aus ist.

Eine Fußraumbeleuchtung ist was ganz anderes, die beleuchtet Nachts das innere des Fahrzeuges und kann dem Fahrer die Nachtsicht nehmen!

@Commodore64

Wenn diese Aussage stimmt, müssten alle Honda CR-V verboten sein. Diese haben werkseitig eine blaue Innenbeleuchtung eingebaut, die den Schalthebel vom Dachhimmel aus anstrahlen. Wie gesagt, für dieses Kfz wurde eine Typgenehmigung einschließlich dieser LED-Leuchte erteilt.

Hmm. also wie es mit blauen LEDs speziell ist, weiß ich nicht. Aber im Audi A6 eines Freundes sind im Innenraum weiße LEDs zur Beleuchtung. Also wenn es nicht ablenkt oder blendet sollte es legal sein, wenn die des auch dürfen.

Die sind Teil des Fahrzeuges und wurden so technisch abgenommen. Da die zum Fahrzeug gehören und nicht nachgerüstet sind, sind die geprüft und legal.

Der Mercedes Actros hat Ambi light, was grundsätzlich Blaue LED's im Himmel, Fussräumen und unter den Staufächern sind, welche die Ganze Kabine und das Armaturenbrett Blau beleuchten. Und dies ist auch wärend der Fahrt möglich. Ich denke deswegen, das es kein Problem sein dürfte. Und wenn die Lichtleisten so verbaut sind, dass sie nicht direkt den Fahrer anleuchten, sollte dies, meiner Meinung nach, kein Problem sein. Wenn du es aber genau wissen willst, rufst du am besten beim TÜV an, denn das was sie sagen stimmt auf jeden fall.

Nur zum verständnis. Beim Actros handelt es sich um einen LKW, da wird es mit der Legalität noch genauer genommen.

Innerhalb des Autos darfst du jede Beleuchtung verbauen! Es gibt nur die Regel: es darf während der Fahrt nicht nach außen scheinen! Auf gut Deutsch: es darf die anderen Verkehrsteilnehmer nicht blenden oder behindern!

Sicherheitshalber nochmal bei TÜV nachfragen wenn du dir unsicher bist ... fragen kostet ja (noch) nix ;)

Nein, leider nicht. Die könnten die Nachtsicht des Fahrers einschränken. Die sind aus dem selben Grund verboten wie ein Steinschlag im Sichtbereich des Fahrers. Es kann den Fahrer stören und die Fahrt unsicherer machen. Muss nicht, KANN aber!

@Commodore64

Wenn du sie nicht an hast nicht und das ist das Argument von diefetteelke. Solange diese Beleuchtung an die Originalbeleuchtung angeschlossen ist und wie auch die Originalbeleuchtung während der Fahrt keinen sört ist dagegen nichts ein zu wenden.

@Thunder1262

Das muß man aber sicherstellen dass die wärend der Fahrt nicht an ist. Das hat mit der originalbeleuchtung nichts zu tun, die darf ja an sein während der Fahrt.

Bei Unterbodenbeleuchtung kann man sich herzlich streiten wofür die da ist. Die kann man ja zum Ein- und Aussteigen benutzen damit man nicht im Dunkeln in eine Pfütze tritt. Eine Fußraumbeleuchtung hat aber keine Funktion außer dass man die an macht weil es toll aussieht und natürlich dann auch wärend der Fahrt.

Solange die Beleuchtung die anderen Verkehrsteilnehmer nicht irritiert oder blendet darf im Innenraum auch eine Leselampe verwendet werden. Die Christbäume die jahrelang speziell in Lkw angebracht waren, sind mittlerweile verboten. Fussraumbeleuchtung ist erlaubt wenn sie den Fahrer nicht beeinträchtigt.