Wieso darf ein Ferrari auf öffentlichen Straßen fahren, obwohl er deutlich lauter als 77 dB ist?

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Die EU- Vorschrift 70/157/EWG wahlweise ECE- R 51 legt Grenzwerte für das Fahrgeräusch fest. Für Erstzulassungen bis 30.09.1983 galt die Grenze von 84 dB(A)N. Für alle Fzg-Typen und Erstzulassungen für Pkw ab 01.10.1983 gilt ein Grenzwert von 77 dB(A)E, wobei es einen Zuschlag bei Sportwagen mit mehr als 4 Gängen und mehr als 140kW von + 1 dB(A)E gibt. Das heißt, alle Fahrzeuge, die in der EU eine Typgenehmigung erhalten, müssen zum Zeitpunkt der Prüfung diese Werte einhalten, um eine Zulassung zu erhalten. Ursächlich für das Geräusch ist auch die Auspuffanlage. Deshalb gibt es hierzu auch Prüfvorschriften, wie z.B. für Austauschschalldämpfer. Grundsätzlich aber gilt, der Grenzwert laut Vorschrift darf hierdurch nicht überschritten werden. Ausnahmegenehmigungen für lautere Fahrzeuge darf es nicht geben. Deutschland hält sich daran. Wie es aber in Italien gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, jedoch unterliegt auch die italienische Prüfbehörde dem EU-Recht. Fällt also ein Fahrzeug aufgrund lauter Geräuschentwicklung der Polizei auf, so kann diese eine Geräuschprüfung veranlassen. Weicht der höchst zulässige Wert bei der Prüfung ab, so erfolgt eine Anzeige im Punktebereich und die Verwaltungebehörde hätte die Möglichkeit, die Weiterfahrt zu unterbinden. Der rundsatz lautete deshalb: auch ein Ferrari muss sich an die EU-Richtwerte in Bezug auf Geräusch halten. Aber, wo kein Kläger, da kein Richter.

ja maximal 77 dezibel im leisesten zustand... trozdem finde ich es eine frechheit ferraris und so freizulassen und die leute mit euro1 autos sind mit ihren vergleichsweise umweltfreundlichen dingern auchnoch ärmer dran ,..

Durch die Verwendung einer Klappensteuerung (an der Abgasanlage), die idR. Drehzahlabhängig oder Geschwindigkeitabhängig die Klappe schließt (leise) oder öffnet (laut) werden diese gesetzlichen Bestimmungen weitestgehend eingehalten.

In der "Praxis" drücken die Freunde in grün bei so exotischen Sportwagen auch gerne mal ein Auge zu, sieht man ja auch nicht alle Tage und macht doch auch Spaß, dass es so etwas gibt oder?

Ich fand es auch immer toll, Ferraris etc. zu sehen. Nun parkt so ein Pattdödel jeden Tag 100m von hier entfernt und jedes mal röhrt der hier rum. Das ist für mich mittlerweile einfach nur noch eine Lärmbelästigung. Es wäre mir wirklich lieber, er würde einen Skoda Fabia fahren!

@Ph0bos

Mimimimimimimimimimimimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii

Das Standgeräusch ist gesetzlich nicht limitiert, hier können also auch 100db(A) in den Papieren stehen. Das Standgeräusch wird in der Regel bei der Hälfte der Nennleistungsdrehzahl im Abstand von 50cm im Winkel von 45Grad vom Auspuffende gemessen. Gesetzlich limitiert ist nur das Fahrgeräusch. Dies wurde von "siggibay" auch schon beschrieben. Allerdings bezieht sich diese Fahrgeräuschmessung nur auf eine Beschleunigung von 50Km/h auf einer Strecke von 20m plus Fz-Länge. Fazit: alles was zwischen 0 und 50km/h sowie oberhalb von 60-70km/h an Geräuschen erzeugt wird ist nicht limitiert und damit legal und zulässig. Wie schon beschrieben gibt es für bestimmte Fahrzeuge (weniger der FIAT Punto und VW Polo sondern mehr Porsche und Ferrari) Bypässe in die Schalldämpferanlage, die oberhalb einer gewissen Geschwindigkeit (s.o.) das Abgas und damit den Schall nach dem Kat ins Freie befördern. Das Ganze mit gültigen Gutachten!! Wie gesagt: Alles legal aber laut!

Der tüv sieht vor, dass jedes Auto bei einer bestimmten Drehzahl nicht lauter sein darf als vorgegeben. Es werden Auspuffklappen eingebaut, die erst bei einer höheren Drehzahl geöffnet werden.