Darf ein Kontrolleur mein Ausweis behalten?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Nein 90%
Ja 10%

3 Antworten

Nein

Ich gehe davon aus das du mit Ausweis deinen Personalausweis meinst. Nach § 1 Abs. 1 PAuswG darf vom Ausweisinhaber weder Hinterlegung noch das Aufgeben des Gewahrsam an selbigem verlangt werden. Dies schließt natürlich auch die Einbehaltung des Persos durch den Kontrolleur aus. Allenfalls könnte es noch erlaubt sein, dass dieser den Personalausweis einbehalten kann um diesen der herbeigerufenen Polizei zu übergeben.

Also ein Kontrolleur darf den Personalausweis nicht anbehalten/einziehen.

Das man den Personalausweis den Kontrolleuren gar nicht vorzeigen muss stimmt nur bedingt. Hat man nämlich ein Ticket, welches nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichhtbildausweis gültig ist hat man eine Verpflichtung aus dem Beförderungsvertrag zum zeigen seines Personalausweises oder eines anderen akzeptierten Dokumentes. Tut man das nicht muss man ein erhöhtes Beförderungsentgeld zahlen.

Nein

Ohne groß drumherum zu schwafeln: Nein, dazu ist er nicht befugt. Er darf die Polizei verständigen und die darf das... Sonst niemand.

Nein

Den Kontrolleuren musst du deinen Ausweis noch nicht mal vorzeigen. Nur bei Polizei ist das verpflichtend. Genausowenig dürfen sie ihn konfiszieren.

ecki2000  19.09.2018, 15:20

Natürlich nicht. Sie können einen nicht mal zwingen, sein Ticket vorzuzeigen. Aber müssen, sollen und können sind halt verschiedene Dinge. Und manchmal ist es ratsam, gewisse Sachen zu tun. Vor allem bei personengebundenen Tickets sowie wenn mit dem Ausweis eine Ermäßigung nachgewiesen werden muss.