DB Fahrpreisnacherhebung ungültig?

6 Antworten

Der Schreibfehler ist ein sogenannter "heilbarer Mangel", somit ist alles gültig.

Ich würde aber trotzdem nochmal bei der Bahn nachhaken ob es nicht ausreicht den Schülerausweis im Nachhinein vorzulegen.

Moin,

nur weil der Name nicht 100% richtig geschrieben ist, ändert das doch nichts daran, dass es für sie bestimmt ist. Kann man durch den einen Fehler nicht mehr erkennen, dass es ihr Name sein soll?

hattest du noch nie die Situation, dass auf Briefen von gez, Versicherung, Werbung oÄ der Name falsch geschrieben wurde? Hast du dann gesagt: „na das kann ja nicht an mich gerichtet sein!“ und hast es ignoriert? Wohl kaum.

Natürlich gilt es

Solange beim Schreiben weitestgehend zu sehen ist an wen es geht, ist es zum einen risikobehaftet darauf zu setzen und eigentlich gültig

Der Schreibfehler macht nichts. Deine Frau sollte zu dem Verkehrsunternehmen gehen und ihren Schülerausweis nachträglich vorzeigen. Dann wird das erhöhte Beförderungsentgelt normalerweise reduziert, auf 7 € oder so.

Auch mit dem Schreibfehler ist er gültig.