DB Fahrpreisnacherhebung ungültig?
Guten Morgen liebe Leute,
Gestern ist meiner Frau etwas blödes passiert undzwar, Sie führ mit der Bahn von Ihrer Arbeit wieder Heim. Da Sie noch Auszubildende ist, hat Sie eine vergünstigte Fahrkarte, jedoch hatte Sie ihren Schülerausweiß blöderweise daheim vergessen. Als der Kontrolleur, die Fahrkarte sehen wollte, meinte er direkt zu meinen Ungültig. Er bräuchte den Personalausweis und es wurde ein Strafzettel von 60€ verhängt - keine weiteren Angaben selbst auf Nachfrage.
Jetzt zu meiner eigentlicher Frage, der Kontrolleur hat bei dem Aufschrieb des Straffzettel einen Schreibfehler in den Nachnamen meiner Frau reingehauen. Ist so mit der Strafzettel jetzt ungültig?
Ich muss dazu sagen meine Frau hatte nur ihre Krankenkassenkarte dabei um ihre Identität festzustellen, auf dieser ist aber der Name korrekt vermerkt.
Vielen Dank für eure Antworten!
6 Antworten
Der Schreibfehler ist ein sogenannter "heilbarer Mangel", somit ist alles gültig.
Ich würde aber trotzdem nochmal bei der Bahn nachhaken ob es nicht ausreicht den Schülerausweis im Nachhinein vorzulegen.
Moin,
nur weil der Name nicht 100% richtig geschrieben ist, ändert das doch nichts daran, dass es für sie bestimmt ist. Kann man durch den einen Fehler nicht mehr erkennen, dass es ihr Name sein soll?
hattest du noch nie die Situation, dass auf Briefen von gez, Versicherung, Werbung oÄ der Name falsch geschrieben wurde? Hast du dann gesagt: „na das kann ja nicht an mich gerichtet sein!“ und hast es ignoriert? Wohl kaum.
Natürlich gilt es
Solange beim Schreiben weitestgehend zu sehen ist an wen es geht, ist es zum einen risikobehaftet darauf zu setzen und eigentlich gültig
Der Schreibfehler macht nichts. Deine Frau sollte zu dem Verkehrsunternehmen gehen und ihren Schülerausweis nachträglich vorzeigen. Dann wird das erhöhte Beförderungsentgelt normalerweise reduziert, auf 7 € oder so.
Auch mit dem Schreibfehler ist er gültig.