Bahnkontrolle was darf der Kontrolleur und was darf er nicht?

6 Antworten

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Dein Alter etc ist völlig egal.

Die Bahn hat das Hausrecht, und der Kontrolleur vertritt die Bahn. Er darf jeden nach dem Ausweis fragen. Z.B. um Personen, die Hausverbot in Bahnhöfen und Zügen haben, zu finden.

Natürlich dürfen Kontrolleure nach dem Ausweis fragen, wenn sie den Verdacht haben, dass da etwas nicht stimmt. Ich hatte auch schon ausgerissene Teens (unter 18), die ich letztendlich mit der Polizei abholen lassen musste, weil eben noch nicht volljährig, und das Aussehen kann sehr täuschen.

Abgesehen davon haben Kontrolleure den Fahrgästen gegenüber eine gewissen Fürsorgepflicht, will heißen, sie helfen Leuten, die einen Arzt plötzlich brauchen, weil es ihnen schlecht geht, schlichten Streitigkeiten oder kümmern sich um Minderjährige, die sich beispielsweise verfahren haben oder so. 

Zum einen hat der Zugbegleiter nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jugendliche, die nicht seine Kinder sind, und zum anderen gibt es keine Pflicht, allein wegen seiner fehlerhaften Abschätzung deines Alters den Ausweis vorzuzeigen. Man muss ihn ja nicht einmal dabei haben.

Andererseits zeigt man kurz den Ausweis vor und erspart sich eventuelle Identifikationsprozeduren der Polizei, falls die dann dazu bemüht werden, auf das vermeintliche Kind achtzugeben und für seinen Heimweg zu sorgen.

"...man darf unter 14 Jahren nicht nach 22:00 Uhr alleine außer Haus sein..."

Das stimmt keineswegs so. Für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen für Jugendliche. Da sollte sich der Kontrolleur mal nachschulen lassen. Insofern war auch die Frage nach dem Ausweis Unsinn.

Natürlich darf man Fragen, ob du ihn raus gibst und was er danach macht ist allerdings eine andere Sache.

Das ist aber ein bescheidener Grund bei dem er herzlich wenig machen kann. Manche Kontrolleure machen meiner Ansicht nach einen auf Weltverbesserer.