Darf ein Fremder Dauer übernachten in einer vermieteten Wohnung mit einer Person?
Hallo, ich hätte eine Frage:
Also, mein Mieter lässt seit Wochen seine Freundin mit Kind Dauer übernachten! Der Mietvertrag lautet aber nur auf unseren Mieter....
Welche Chancen stehen rechtlich für den Vermieter. Kann er die Dauer übernachtung einstellen - wie z.B.: eine fristlose Kündigung!
8 Antworten
Man müsste die 2te person angeben wegen den nebenkosten! Normal fällt das keinem auf aber man hatt meistens nachbarn die zuwenig eigene probleme haben und sich dann um deine kümmern
Der Mieter kann soviel Besuch empfangen,wie Er will.wenn die Wohnung groß genug ist.Er sollte aber wenn es ein Dauerwohnen ist dem Vermieter den Fall anzeigen.Drei Personen ist ja eine ganz andere Nebenkostenabrechnung fällig,und die Wohnung wird auch mehr verwohnt.Ich würde den Mieter mal fragen ob das ein Dauerbesuch ist,und wie Er sich das denkt.Solange sie nicht Wissen was sich Ihr Mieter vorstellt,würde ich nicht scharfe Geschütze auffahren.
Besucher dürfen selbstverständlich auch in der Mieterwohnung übernachten. Sie dürfen auch über längere Zeit hinweg in der Mieterwohnung bleiben. Der Mieter kann seinem Besucher auch Haus- und Wohnungsschlüssel überlassen, und der Besucher darf sich auch bei Abwesenheit des Mieters in der Mietwohnung aufhalten.
Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der „Besucher“ nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der „Besucher“ müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.
(mieterbund.net)
wenn die wohnung dann aber überbelegt wäre, könnte der vermieter doch dagegen vorgehen.
Ich glaube, Maxamilius stellt diese Frage immer und immer wieder aus Langeweile.
Auch wenn Du die Fragen zu dem Thema immer anders formulierst ändert das nichts an der Tatsache das der Mieter Besuch empfangen und übernachten lassen darf.
Auch an der Tatsache das der Mieter Lebenspartner und/oder Familienangehörige, ohne Zustimmung des Vermieters, aufnehmen darf ändert sich nichts durch Deine anders formulierten Fragen.
Jetzt will Maxamilius wegen "Gebrauchsüberlassung an Dritte" kündigen. Soviel - ich nenne es mal - "Denkresistenz" ist schon bewundernswert.
"Denkresistenz", jedenfalls etwas mit D am Anfang;-)
In meinem Mietvertrag steht, dass ich sechs Wochen lang Besuch haben darf, ohne diesen extra (wegen Wasser etc.) anmelden zu müssen. Was steht denn in dem mit dem Mieter geschlossenen Vetrag drin?
Ja.
Sollte der Besucher aber inzwischen zum Partner des Mieters geworden sein, dann reicht auch eine Info an den Vermieter, dass nun der Partner mit in der Wohnung lebt - eine "Erlaubnis" des Vermieters ist dafür nicht notwendig.