Fristlose Kündigung - wie lange Zeit zum ausziehen?

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Fristlos bedeutet ohne Frist. Allerdings werden 2 Wochen für die Räumung als angemessen anerkannt. Um welche Art des Verstoßes es sich handelt ist dabei unerheblich. Es zählt einzig der wirksame Grund zur Kündigung. MfG

Es gibt keine gesetzlich geregelte Frist (daher "fristlos"). Üblicherweise setzen die Vermieter eine Räumungsfrist, die zwischen 3 Tagen und einigen Wochen liegt. Einer fristlosen Kündigung muss eine Abmahnung vorausgegangen sein.

Ok, war nur aus reinem Interesse. Ich hab gerade eine böse Auseinandersetzung mit meiner Hauptmieterin und von daher wollte ich wissen, ob ich von heute auf morgen auf der Straße sitzen könnte. Nicht, dass ich grob gegen meinen Vertrag verstoße...

@Anoble

Das Problem ist, wenn die Frist zu kurz war, läuft eine etwaige Räumingsklage danach ins Leere. Ich würde im Zweifel zunächst eine Frist von einer Woche setzen und diese dann bei Nichteinhaltung der Frist um bis zu drei Wochen verlängern bis ich Räumungsklage erhebe. Dann bin ich auf der sicheren Seite, verliere aber auch keine Zeit und keine Rechte...

@XtraDry

Sehr informativ, vielen Dank!

So einfach ist eine fristlose Kündigung - sofern kein Zahlungsverzug in Höhe von zwei Monatsmieten vorliegt - nicht durchsetzbar. Verstöße gegen den Mietvertrag (auch grobe) bedürfen erst mal einer Abmahnung mit der Ankündigung im Wiederholungsfalle mit einer fristlosen Kündigung rechnen zu müssen. Ausnahme für eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung wäre z. B. du würdest deine Hauptmieterin massiv bedrohen oder schlagen. In der Regel und üblicherweise wird eine Räumungsfrist von 14 Tagen eingeräumt.

üblicherweise wird eine Räumungsfrist von ca. 2 Wochen gewährt

Hi. Ich habe eine Abmahnung wegen (angeblicher) Ruhestörung erhalten, als ich dieser Abmahnung widersprach, (da ich an den Terminen und Urzeiten, welche die Mitmieter angeblich notiert haben, arbeiten war und nicht Zuhause) erhielt ich die fristlose Kündigung mit einer Frist von 5 Tagen zum Auszug. Weder schaffe ich es in der Zeit eine Wohnung zu finden, noch auszuziehen.Ich bekomme keinen Sonderurlaub vom Arbeitgeber. Was kann ich tun. Ich bin aber auch froh über die Kündigung, war bereits auf Wohnungsuche, allerdings in ca 30 km entfernter Stadt.

Anwalt nehmen. Wahrscheinlich das einzig Sinnvolle.
Hört sich nicht nach einem Vermieter an, mit dem man auf andere Weise klarkommt