Mietvertrag: Unterzeichnung per Post, wenn Mieter und Vermieter in entfernten Städten wohnen
Wie schließt man einen Mietvertrag mit dem geringsten Risiko für den Vermieter, wenn Mieter und Vermieter in entfernten Städten wohnen und sich nicht persönlich zur Unterzeichnung treffen möchten?
Wer schickt wem den unterschriebenen Vertrag zu?
- Risiko: Was passiert, wenn der Vermieter dem Mieter den unterzeichneten Vertrag zugesendet hat, aber der Mieter ihn dann nach seiner Unterzeichnung nicht mehr an den Vermieter zurücksendet? Dann hat nur der Mieter den Vertrag und der Vermieter hat keinen Vertrag in der Hand.
5 Antworten
Mosquitokiller hat Dir schon die genau richtige Antwort gegeben.
Zum Risiko: Das viel größere Risiko besteht darin, dass der Mieter im bereits unterschriebenen Formular Streichungen und handschriftliche Hinzufügungen macht, bei denen dann plötzlich nicht mehr zu unterscheiden ist, ob sie bei Unterschrift durch den Vermieter schon drin waren oder nicht. Dagegen kann der Mieter beim noch nicht unterschriebenen Vertrag machen, was er will, aber weil die VM-Unterschrift fehlt, ist das nicht rechtsgültig. Der Mieter wieder kann sich vor absenden der von ihm unterschriebenen Exemplare Kopien machen, sodass er evt. Hinzufügungen des Vermieters als solche anschließend belegen kann.
Der Vermieter sendet dem Mieter den Vertrag zur Unterschrift, und zwar doppelt mit frankiertem Rückumschlag und blanko, NICHT unterschrieben...
Nein, denn ein Vertrag sollte NIEMALS mit einem Tintenstrahldrucker gedruckt werden...
Warum nicht?
Weil Tinte nunmal nicht wasserfest ist und derartige Dokumente dies sein sollten...
Nicht umsonst gibt es Drucker,die für solche Anwendungen besonders zertifiziert sind. Das ist zwar keine Pflicht, macht aber Sinn der Haltbarkeit wegen...
Als Mieter würde ich es genau anders rum machen.
Dann würde ich als Vermieter an Dich aber nicht vermieten... ;-)
das erledigt man bei der wohnungsbesichtigung mit dem makler oder der vertrauensperson des vermieters.
Nein, ganz sicher nicht, seriöse Vermieter und Makler lassen den Mieter den Vertrag in Ruhe durchlesen und prüfen, bevor er unterschreibt, und das kann er auf einem solchen Termin überhaupt nicht. Vermieter und Makler, die das so machen, können nicht seriös sein, das hätte sich für mich bereits dann erledigt, wenn ich Mietinteressent wäre...
Stimmt, wenn man unseriös ist, macht man sowas...
Dann bekommt bei den heutigen Verhältnissen jemand anders die Wohnung
Der Vermieter sendet dem Mieter zwei Exemplare des Vertrages zu und bittet bei Einverständnis um Gegenzeichnung und Rücksendung beider Exemplare. Danach unterzeichnet der Vermieter und sendet ein Exemplar an den Mieter.
Unerfahrene Eigentümer sollten sich grundsätzlich von einem erfahrenen Verwalter vor Ort vertreten lassen, der sich um alles kümmert. Die Kosten (Verwaltungsgebühr) sind gegenüber des Schadens, der aus Unkenntnis entstehen kann, relativ niedrig.
Vor allem erspart man sich damit als Eigentümer jede Menge Aufwand. Hin und wieder sollten lediglich die Unterlagen des Verwalters überprüft werden.
Der Vermieter sollte am Ort der Wohnung wohl eine Vertrauensperson haben. Wie soll sonst eine Wohnungsübergabe erfolgen? Sonst sind den Problemen doch Tür und Tor geöffnet.
Würde es dann nicht auch ausreichen, wenn der Vermieter dem Mieter den Vertrag per E-Mail zusendet und der Mieter den Vertrag in zweifacher Ausfertigung und unterschrieben an den Mieter sendet?