Mietvertrag: Kündigungsfrist umgehen durch Provokation einer fristlosen Kündigung
Situation: - Ein Mietvertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. - Laut Mietvertrag hat der Vermieter das Recht dem Mieter fristlos zu kündigen, nachdem er 2 Monatsmieten nicht bezahlt hat. - Der Mieter möchte so schnell wie möglich aus dem Mietvertrag aussteigen. - Der Vermieter beharrt jedoch auf der 3 monatigen Kündigungsfrist.
Frage: Was spricht dagegen, dass der Mieter einfach keine Miete mehr zahlt und dadurch eine frühere fristlose Kündigung des Vermieters provoziert?
- So käme er schon nach 2 Monaten aus dem Vertrag anstatt regulär nach 3 Monaten und würde sogar eine Monatsmiete sparen.
- Die 2 ausstehenden Monatsmieten würde der Mieter dann nach der fristlosen Kündigung dem Vermieter zahlen.
5 Antworten
Hallo
ich kenne die Problematik und es gibt durchaus andere Möglichkeiten einer Lösung. Du kannst Dich z.B. um einen Nachmieter kümmern und so früher aus dem Vertrag raus, wenn Dein Vermieter zustimmt. Am besten redest Du mit Deinem Vermieter und schaust, wie Du evt. früher aus dem Vertrag kannst. Wenn Du einen Nachmieter suchst, sparst Du Deinem Vermieter ja auch Arbeit.
Viele Grüße
Michael
Also, in unseren Hütten klagen wir meist sofort auf Zahlung, aber nicht auf Räumung, und somit hat dann der Mieter auch noch alle Kosten und Lasten sowie die Zinsen zu wuppem und gut ist. Alles meist ganz eunfach.
Der Mieter wird einen Mahnbescheid mit allen sich daraus ergebenden negativen Konsequenzen durch Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und in der Schufa erfahren. Mit der der fristlosen Kündigung könnte eine Räumungsklage mit erheblichen Kostennachteilen für den Mieter verbunden sein. Verlangt ein neuer Vermieter ein Vorvermieterzeugnis, könnte dies negativ ausfallen.
Alles in Allem ein denkbar schlechter Lösungsweg. Da hilft doch eher ein großzügiges finanzielles Angebot an den Vermieter, dem der zur vorzeitigen Entlassung des Mieters aus dem Vertag dann nicht mehr widerstehen kann!
Der beste Weg besteht in einer ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Da gibt es dann auch keinen Ärger für den Mieter!
Ansich plausibel.. wenn du dann nicht einen Anwalt am Hals hast und dadurch höhere Kosten entstehen. Es gibt nunmal eine Frist. Und manchmal muss man in den sauren Apfel beissen. Hatte die selbe Situation. Durfte allerdings für meine Traumwohnung 2 Monate doppelt zahlen. Nur die Kaltmiete zumindest.
Nur die Kaltmiete zumindest.
Da hattest Du Glück, der Vermieter hat Anspruch auf die Warmmiete
Wenn du zwei Monate die Miete nicht bezahlst, erfolgt dann nach Verzug die Kündigung. Damit sparst du maximal 1-2 Wochen gegenüber den 3 Monaten, hast aber dadurch keine Möglichkeit, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder gute Referenz des aktuellen Vermieters zu bekommen.