Darf ein chef fehlzeiten vom Urlaub abziehen?

7 Antworten

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Nein, darf er nicht.

Dein Chef kann Dich wegen der Verspätung abmahnen und im Wiederholungsfall ggf. verhaltensbedingt kündigen (falls schon abgemahnt und auf arbeitsrechtliche Konsequenzen hingewiesen wurde) , Dich diese Stunde wieder einarbeiten lassen oder die Fehlzeit vom Lohn/Gehalt abziehen.

Eine Verrechnung mit dem Urlaub geht nicht, das widerspricht dem Bundesurlaubsgesetz, das sagt, Urlaub soll zur Erholung dienen.

Möglich ist das nur, wenn es sich um zusätzlich zum vorgeschriebenen Mindesturlaub gewährte Urlaubstage handelt und der AN damit einverstanden ist (um z.B. nicht so tief in die "Minusstunden" zu rutschen).

Der Mindesturlaub von vier Wochen/Jahr darf, wie schon erwähnt, nicht "verrechnet" werden

Danke fürs Sternchen

Das oder Lohnkürzung.

Du wirst für Arbeit bezahlt, nicht für rumtrödeln.

Zugverspätung oder -ausfall ist auch Dein Problem, nicht Cheffes.

Du scheinst es auf die Spitze zu treiben, kein AG macht so was wegen 1 oder 2x

NB kannst Du auch abgemahnt und schlussendlich gekündigt werden.

Also krieg Deinen A# hoch.

Keine Ausreden.

Verrechnung mit Urlaub ist nicht erlaubt - jedenfalls nicht mit dem gesetzlichen Urlaub und mit einem möglicherweise zusätzlich gewährten nur dann, wenn der Arbeitnehmer einverstanden oder das für einen solchen Fall vertraglich so vereinbart worden ist!

Und woraus leitest Du Deine unsinnigen Unterstellungen "Du scheinst es auf die Spitze zu treiben" und "Also krieg Deinen A# hoch." ab?!?

Nein!

Fehlzeiten darf der Arbeitgeber nicht mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch verrechnen ("inoffiziell" geht das, wenn Du einverstanden bist), da der urlaub der Erholung dienbt und eine Verrechnung mit Minusstunden diesem Urlaubszweck widerspricht!

Möglich ist das allerdings bei einem zusätzlich gewährten Urlaub, wenn das für einen solchen Fall vereinbart wurde oder Du damit einverstanden bist.

Die einzigen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten des Arbeitgeber sind sind entsprechende Lohnkürzung, Nacharbeit und Abmahnung oder auch (im Wiederholungsfall bei bereits deswegen ausgesprochenen Abmahnungen) verhaltensbedingte Kündigung - wobei es bei Abmahnung udn Kündigung auch auf den Umfang der Verspätung und eventuelle betriebliche Folgen daraus ankommt (eine geringfügige folgenlose Verspätung oder eine Verspätung ohne eigenes Verschulden z.B. rechtfertigt keine Abmahnung).

Im Übrigen können Minusstunden nur dann entstehen, wenn es ein vertraglich vereinbartes Arbeitszeitkonto gibt, das auch den Umgang mit Minusstunden regelt.

Fehlt es an einem Arbeitszeitkonto oder gibt es keine vertragliche Vereinbarung dazu (weil der Arbeitgeber es "eigenmächtig" eingerichtet hat), dann können auch keine Minusstunden z.B. dudrch Verspätung entstehen, die der Arbeitgeber Dir anlasten dürfte.

Er kann es dich nacharbeiten lassen, oder dein Gehalt kürzen.

entweder nacharbeiten oder jeweils1 Tag Urlaub dafür

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Verrechnung mit Urlaub ist nicht erlaubt - jedenfalls nicht mit dem gesetzlichen Urlaub und mit einem möglicherweise zusätzlich gewährten nur dann, wenn der Arbeitnehmer einverstanden oder das für einen solchen Fall vertraglich so vereinbart worden ist!