Fehltage vom Urlaub abziehen?

3 Antworten

Nein. Er darf Dir aber die unentschuldigten Tage vom Lohn abziehen (Paragraph 7 Entgeltfortzahlungsgesetz) und hätte dich zeitnah dafür abmahnen können.

Vom Urlaub abziehen geht nur in beidseitigem Einvernehmen, um schlimmere Maßnahmen (wie bspw. eine Kündigung, die bei mehreren Abmahnungen erfolgen kann) zu vermeiden.

Ja genauso hatte ich es im Gedächtnis die fehltage waren letztes Jahr und die Firma will es jetzt erst abziehen

@Ale182839

Vom Urlaub abziehen wäre offiziell auch damals nicht gegangen. Inoffiziell stimmen dem nur viele Azubis zu, weil es tatsächlich die deutlich weniger "schmerzhafte" Variante ist als seine offiziellen Möglichkeiten, aber zumindest Abmahnungen werden Dich ja nicht großartig interessieren, wenn Du sowieso gekûndigt hast (und sie kämen auch zu spät).

Ob es Dir jetzt aber den Gang vor ein Arbeitsgericht (bzw. erst mal zur Schlichtungsstelle der zuständigen Kammer) wert ist, wenn er es trotzdem tut, musst Du entscheiden.

Interessant, dass du dich nicht fragst, ob du es durftest einfach völlig unentschuldigt bei deiner Ausbildung/Arbeit zu fehlen.

Immer nur fragen, ob erlaubt ist, was andere machen.

Natürlich weiß ich das ich es nicht darf ich bin nicht dumm ich wollte einf nur wissen ob die es durften

@Ale182839

Das ist wie zu fragen "Dürfen die mich wegen eines Banküberfalls verhaften?"

@Fortuna1234

wofür gibt es dann diese App? Richtig um Fragen zu stellen🤦🏻

@Ale182839

Ja und ich gebe dir den Rat: Nicht immer nur fragen, ob andere was falsch machen, sondern sich mal an die eigene Nase fassen.

Ja Er darf dir die blaugemachten tage vom Urlaub Abziehen aber er muss Dan den vollen Lohn bezahlen wen er das macht!

Beides darf er nicht abziehen!

Er darf dir die blaugemachten tage vom Urlaub Abziehen

Nein, das darf der Arbeitgeber nicht!

Er darf lediglich das Entgelt für die unentschuldigten Fehltage einbehalten - wobei es da auch noch darauf ankommt, ob es vertragliche Ausschlussklauseln gibt (in der Regel 3 bis 6 Monate), nach deren Verstreichen auch der Arbeitgeber keine Forderungen mehr geltend machen könnte.