Zu viel genommenen Urlaub vom Gehalt abziehen nach AN Kündigung.

Paragraph 5 Absatz 3 BUrlG - (Urlaub, Kündigung, Arbeitsrecht)

2 Antworten

Oder darf er das nicht laut Paragraph 5 Abs. 3 BUrlG?

Das kommt - wie immer - auf die konkreten Situationen und Voraussetzungen an!

Die Bestimmung, dass der Arbeitgeber in diesem Fall das für den zu viel genommenen Urlaub gezahlte Entgelt nicht zurück fordern oder einbehalten darf, gilt unter 2 Voraussetzungen:

1.) Das Arbeitsverhältnis hat bei Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte schon mehr als 6 Monate ("Wartezeit") bestanden. Wenn in Deinem Fall das Arbeitsverhältnis erst seit dem 01.11.2014 besteht, kann der Arbeitgeber zu viel gezahltes Urlaubsentgelt zurück fordern.

2.) Das Urlaubsentgelt wurde bereits gezahlt. Wenn Du z.B. Urlaub im April genommen hast, das Entgelt für den April - und damit auch für den in diesem Monat genommenen Urlaub - erst Anfang Mai ausgezahlt wird, dann kann der Arbeitgeber das Entgelt für den im April zu viel genommenen Urlaub noch einbehalten.

Oder darf er das nicht laut Paragraph 5 Abs. 3 BUrlG?

Richtig erkannt.