Darf meine Chefin mir für Weihnachten und Silvester jeweils einfach einen Urlaubstag abziehen?

4 Antworten

Rein rechtlich gesehen, ohne zu fragen, wie Du Dein Recht auch bekommtst und Dich gegen Deine Chefin durchsetzen willst, gilt:

Ob für das Nichtarbeitenmüssen ganztags oder am Nachmittag des 24. und 31.12. jeweils ein halber Urlaubstag abgezogen wird, kann über den Arbeitsvertrag oder einen eventueell anzuwendenden Tarifvertrag oder auch eine Betriebsvereinbarung festgelegt sein.

Wenn es keine vertraglichen Regelungen gibt und - wie Du in einem Kommentar schreibst - in den vergangenen Jahren kein Tag abgezogen wurde, dann ist eine sogenannte "betriebliche Übung" entstanden, die Deine Arbeitgeberin rechtlich verpflichtet, auch in der Zukunft so zu verfahren (d.h. keinen Tag abzuziehen). Voraussetzung ist, dass sie mindestens 3 Jahre lang keinen Tag abgezogen hat und auch nicht betont hat, dass daraus für euch kein Rechtsanspruch folgen soll (da es ja nichts Schriftliches gibt, dürfte sie das schwerlich behaupten können).

Unter diesen Voraussetzungen also darf sie euch keine halben Urlaubstage abziehen.

Aber, wie oben schon angedeutet: "Recht haben" ist das eine, "Recht bekommen" und sich in der Auseinandersetzung mit der Chefin zu gehaupten, leider jedoch das andere!

Heiligabend und Sylvester sind bei vielen Firmen halbe Arbeitstage, weil sie eben keine Feiertage sind. Die Geschäfte sind an diesen Tagen ja auch geöffnet.

..das is so üblich, der 24.12. und 31.12. sind keine feiertage. es is sogar kulant, dass kein ganzer tag abgezogen pro datum wird

einen Tag wahrscheinlich schon. Normalerweise gibt es aus kolanz immer einen Tag frei ein Weihnachten oder Silvester. Vielleicht kannst du nachfragen?

Uns wurde die letzten Jahre dafür nie was abgezogen. Sie will uns einfach die Urlaubstage abknüpfen... Selbst wenn wir an den Tagen Vormittags arbeiten wollten damit nichts abgezogen wird, wäre sie dagegen und würde uns nicht arbeiten lassen... Es ist total schwierig und kompliziert. :(