Darf ein Autohaus einen Zweitschlüssel des gekauften und durch "Privatkredit des Autohauses" finanzierten PKW zurückhalten?

10 Antworten

Kann man vertraglich so regeln .. nachträglich wäre das wohl schwer durchsetzbar.

Aber wenn du eine schlechte Schufa hast .. kann ich das nachvollziehen .. bis man die Herausgabe gerichtlich erzwingt, kostet es Zeit und Geld. Das Auto abholen das zwar bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers ist, mag zwar auch nicht 100% korrekt sein aber dann müsste der zahlungsunfähige Kunde klagen um ohne Ratenzahlung am Ende den Wagen auch nicht wiederzubekommen.

Also eine unkonventionelle Motivation nicht in Zahlungsverig zu kommen.

Kann ich mir nicht vorstellen, habe ich noch nie gehört. Ich kann ja auch nicht so einfach, wenn ich Dir z. B. ein Haus vermieten würde, sagen, dass ich mir davon einen Schlüssel als "Rückversicherung" behalte.

Doch das ist üblich

Wenn es vertraglich nicht festgelegt ist, dass die den Zweitschlüssel behalten dürfen, müssen sie ihn dir aushändigen. Wer weiß, ob der Schlüssel bei denen nicht verloren geht oder ein Mitarbeiter von denen deinen Wagen klaut, weil er es gerade lustig findet? Würde ich so nicht akzeptieren und lieber ein anderes Autohaus suchen.

Hallo,

das ist bei Nobelkarosse schon lange eine übliche Praxis, weil man so nämlich säumige Zahler ganz schnell wieder an das bezahlen bekommt.

Und rechtlich korrekt, wenn es im Kaufvertrag auch so aufgeführt ist.

Außerdem spart es im Endeffekt auch dem Käufer (Schuldner) eine ganze Menge Geld als wenn das Autohaus den üblichen Gerichtsweg beschreiten müßte, denn diese Kosten würden ja auch dem Schuldner aufgebürdet.

Ist das nicht Diebstahl?

Nein, das ist kein Diebstahl. Diebstahl ist so definiert:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen

Bei einem Auto, das auf Raten gekauft wird, handelt es sich aus sicht des Verkäufers weder um eine fremde bewegliche Sache noch um rechtwidrige Zueignung. Der Verkäufer ist üblicherweise bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises noch Eigentümer des Autos (Stichwort: Eigentumsvorbehalt)

Dann könnte auch ein Vermieter bei Mietrückstand (in deiner Abwesenheit) in deine Wohnung kommen und sich den Wert durch Entnahme des Computers/TV und der Dildosammlung sichern.

Ein Kfz ist vergleichbar mit einer ausgelagerten Wohnung zu betrachten!

Darum gibt es ja den Rechtsweg und darum ist Selbstjustiz verboten.

@Ursusmaritimus
Dann könnte auch ein Vermieter bei Mietrückstand (in deiner Abwesenheit) in deine Wohnung kommen und sich den Wert durch Entnahme des Computers/TV und der Dildosammlung sichern.

Nein, denn die Wohnung steht unter besonderem Schutz im Gegensatz zum Auto.

@Stadewaeldchen

Das Innere eines Kfz ist wie das Innere einer Wohnung zu betrachten!

@Ursusmaritimus

Kannst du das irgendwie belegen?

@Ursusmaritimus

Ich sehe in dem Artikel nichts was deine These stützt. DIe Definition von Wohnung trifft auf den PKW nicht zu.

Das GG definiert nicht, was unter Wohnung i. S. v. Art. 13 GG zu verstehen ist.
Rechtsprechung und h. M. legen nach Sinn und Zweck der Norm den Wohnungsbegriff jedoch weit aus. Demnach gelten als Wohnung alle Räume, die der Einzelne der Öffentlichkeit entzogen und zur Stätte seines Lebens und Wirkens bestimmt hat.
Im Einzelnen zählen dazu:
Räume die der Wohnungsinhaber im engeren Sinne ständig zum Wohnen nutzt (z.B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Esszimmer, Flure, Treppenhaus)
Räume, die der Wohnungsinhaber zeitweise zum Wohnen nutzt (z.B. Wohnmobile, Wohnwagen, Wohnboote, Zelte, Hotelzimmer)
Zur Wohnung gehörende Nebenräume (z.B. Keller, Boden, Garage, eingezäunter Garten)
Betriebs- und Geschäftsräume (z.B. Büros, Ladenlokale, Gaststätten, eingezäuntes Betriebsgelände, Lkw mit Schlafkabine)
Notunterkünfte, Asylantenwohnheime
Art. 13 Abs. 1 GG schütz den Bereich der Privatsphäre, den der Einzelne als Wohnung bestimmt hat und in dem er unbehelligt von anderen leben und im Grundsatz tun und lassen kann, was ihm beliebt.
Nicht als Wohnung zählen z.B. Pkw, Hafträume, eingezäunte Äcker und Wiesen.

http://www.rodorf.de/04_staatsr/gr_15.htm#03