Darf ein Autohaus einen Zweitschlüssel des gekauften und durch "Privatkredit des Autohauses" finanzierten PKW zurückhalten?
Man sagte mir, das der zurückbehaltene Zweit-Schlüssel dann bei ausbleibenden Raten eingesetzt wird. Das Autohaus holt sich einfach dann mit diesem Schlüssel mein Auto weg.
Ist das zulässig? Ist das nicht Diebstahl?
10 Antworten
Kann man vertraglich so regeln .. nachträglich wäre das wohl schwer durchsetzbar.
Aber wenn du eine schlechte Schufa hast .. kann ich das nachvollziehen .. bis man die Herausgabe gerichtlich erzwingt, kostet es Zeit und Geld. Das Auto abholen das zwar bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers ist, mag zwar auch nicht 100% korrekt sein aber dann müsste der zahlungsunfähige Kunde klagen um ohne Ratenzahlung am Ende den Wagen auch nicht wiederzubekommen.
Also eine unkonventionelle Motivation nicht in Zahlungsverig zu kommen.
Kann ich mir nicht vorstellen, habe ich noch nie gehört. Ich kann ja auch nicht so einfach, wenn ich Dir z. B. ein Haus vermieten würde, sagen, dass ich mir davon einen Schlüssel als "Rückversicherung" behalte.
Wenn es vertraglich nicht festgelegt ist, dass die den Zweitschlüssel behalten dürfen, müssen sie ihn dir aushändigen. Wer weiß, ob der Schlüssel bei denen nicht verloren geht oder ein Mitarbeiter von denen deinen Wagen klaut, weil er es gerade lustig findet? Würde ich so nicht akzeptieren und lieber ein anderes Autohaus suchen.
Hallo,
das ist bei Nobelkarosse schon lange eine übliche Praxis, weil man so nämlich säumige Zahler ganz schnell wieder an das bezahlen bekommt.
Und rechtlich korrekt, wenn es im Kaufvertrag auch so aufgeführt ist.
Außerdem spart es im Endeffekt auch dem Käufer (Schuldner) eine ganze Menge Geld als wenn das Autohaus den üblichen Gerichtsweg beschreiten müßte, denn diese Kosten würden ja auch dem Schuldner aufgebürdet.
Ist das nicht Diebstahl?
Nein, das ist kein Diebstahl. Diebstahl ist so definiert:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen
Bei einem Auto, das auf Raten gekauft wird, handelt es sich aus sicht des Verkäufers weder um eine fremde bewegliche Sache noch um rechtwidrige Zueignung. Der Verkäufer ist üblicherweise bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises noch Eigentümer des Autos (Stichwort: Eigentumsvorbehalt)