Bürgschaft: Wann muss der Bürge nicht zahlen?

9 Antworten

Wenn ein Bürge da ist, muss sich der Gläubiger nicht die Mühe machen, den Betrag vom Schuldner einzuklagen und den Gerichtsvollzieher zu bemühen.

Er kann direkt die Rechnung an den Bürgen schicken !

Wenns ein Ratenvertrag ist: da steht üblicherweise, dass bei einem gewissen Ratenrückstand der Vertrag gekündigt wird, also die Gesamtsumme fällig wird.

Nein… der Bürge zahlt sofort (!) die komplette (!!!) restsumme !

deshalb sind Bürgschaften so verschrien, weil kaum jemand weiß auf was man sich da einlässt

da bürgt man nicht für ne einzelne Rate, sondern ad hoc fie komplette Restschuld!

Bei Zahlungsausfall des Hauptschuldners zahl der Bürge.

Daher heißt er auch Bürge.

" Werden nicht zuerst die Wertgegenstände eingezogen?"

Nein - es sei denn die Bank handhabt das prozessual so. Grundsätzlich darf direkt beim Bürgen angeklopft werden, ohne dass da irgendwas dazwischen hätte gemacht werden müssen

Leistet der Bürge aufgrund seines Bürgschaftsvertrags, hat er einen Regressanspruch gegen den Hauptschuldner. Mit der Befriedigung des Gläubigers durch den Bürgen erwirbt dieser kraft Gesetzes die Hauptforderung und die für sie bestellten Sicherheiten (§§ 774, 412, 401 BGB).

§ 765 Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft. (1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. (2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.

= Der Bürge zahlt und ist für alle geleisteten Zahlungen der neue Schuldner. Eine Pfändung und ähnliches würde zu lange dauern und ist nicht unbedingt mit positiven Ergebnis begleitet.