Darf die Polizei ohne Erlaubnis meine Tür öffnen?

7 Antworten

Wenn man Dich auffordert rauszukommen als Beispiel und Du kommst nicht, wird nicht nur einfach die Tür aufgemacht, sondern Du auch rausgeholt, wenns sein muss.

Ist das kein Hausfriedensbruch?

Wie es das Wort schon sagt HAUSfriedensbruch. Was meinst Du wohl, warum da das Wort HAUS steht und nicht Fahrzeug?

Weil Dein Auto kein Haus ist vielleicht?

In der Tat ist Dein Auto nichts anders als Deine Jacke oder ein Rucksack, eine mitgeführte Sache.

Und dafür muß kein Richter entscheiden, das entscheiden Polizisten selbst.

Und wenn der was nicht sieht, es aber sehen will, z.B. aus Gründen der Eigensicherung, dann kann der aufmachen was der will dafür.

könnte mir vorstellen, du hast weder Fenster oder Tür geöffnet. Beste Möglichkeit ist die Beifahrertür.

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§ 3 Polizeigesetz (zumindest in Baden-Württemberg - ist Ländersache):

Die Polizei hat innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken zur
Wahrnehmung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihr nach
pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.

Hallo mcavus,

nein das ist weder ein Hausfriedenbruch noch sonst was.

Im übrigen darf die Polizei alle Maßnahmen durchführen, die im Rahmen der Verkehrskontrolle notwendig sind. Dazu kann auch das öffnen der Beifahrertüre gehören.

Schöne Grüße
TheGrow

mcavus 
Fragesteller
 23.02.2016, 15:43

Ist es denn notwendig meine Beifahrertür aufzumachen? Auf welchem Gesetzt beruhen sie sich darauf? Und wieso muss erstmal ein Durchsuchungsbefehl ausgestellt werden um Türe zu öffnen und un Räume wie Auto und Wohnung zu durchsuchen? Es gab keinen Durchsuchungsbefehl. Es gab auch kein Gefahr im Verzug. Er hat es einfach so getan, weil er nicht sehen konnte was im Wagen drin ist, da es geregnet hat.

TheGrow  23.02.2016, 16:35
@mcavus

Ist es denn notwendig meine Beifahrertür aufzumachen?

Die Frage kann man nicht pauschal beantworten, weil es situationsabhängig ist, ob für eine polizeiliche Maßnahme die Notwendigkeit besteht.

Auf welchem Gesetzt beruhen sie sich darauf?

Auf dem Polizeigesetz des Bundeslandes in dem die Maßnahme durchgeführt wird. Dort steht:

****************************************************************************

Quelle: SOG NDS:

§ 5 Ermessen; Wahl der Mittel

(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei treffen ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.

(2) 1 Kommen zur Gefahrenabwehr mehrere Mittel in Betracht, so genügt es, wenn eines davon bestimmt wird. 2 Den Betroffenen ist auf Antrag zu gestatten, ein anderes ebenso wirksames Mittel anzuwenden, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird.

****************************************************************************

Einschränkungen gibt es nur bei bestimmten Maßnahmen

Und wieso muss erstmal ein Durchsuchungsbefehl ausgestellt werden um Türe zu öffnen und un Räume wie Auto und Wohnung zu durchsuchen? Es gab keinen Durchsuchungsbefehl. Es gab auch kein Gefahr im Verzug. Er hat es einfach so getan, weil er nicht sehen konnte was im Wagen drin ist, da es geregnet hat.

Warum sollte der Polizeibeamte eine richterliche Anordnung zur Durchsuchung brauchen?

Die Türe öffnen und in den Wagen zu schauen ist keine Durchsuchung im rechtlichen Sinne.

Im übrigen gilt, dass die Durchsuchung nur bei einer strafprozessualen Durchsuchung nach § 102 StPO [ http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html ] durch einen Richter angeordnet werden.

Bei einer Durchsuchung zur Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz Deines Bundeslandes wird keine richterliche Anordnung benötigt.

Ich war am Telefonieren gewesen und wurde deshalb angehalten. Das Fenster war schon offen an Fahrertür. Dazu musste der andere Polizist noch die Beifahrertür aufmachen. Durchsucht wurde nichts. Wenn er das durfte könnt ihr mir bestimmt vorweisen welche Gesetze er dort anwendet um das machen zu können!

XC600  23.02.2016, 15:53

welches Gesetz hast DU denn angewendet um am Steuer telefonieren zu dürfen ? kann man ja genauso fragen ............ meine Güte , du machst aus einer Mücke einen Elefanten weil der Polizist dein heiliges Blech angefasst hat .................

Akka2323  24.02.2016, 14:05

Du darfst nicht telefonieren, wahrscheinlich wollten sie gucken, ob Du auch noch Haschisch oder Waffen dabei hattest. Du hast Dich wahrscheinlich ziemlich verdächtig benommen. Dann ist das völlig o.k.