Darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle nach einem Haftbefehl fragen?

11 Antworten

Dürfen sie.

Allerdings kriegen sie das auch allein raus.

die Polizei darf dich fragen, ob ein Haftbefehl vorliegt, du darfst aber auch in dem fall lügen. allerdings darf die Polizei wiederum die warheitsmässigkeit deiner aussage überprüfen...

lg,Anna

Ja, das ist rechtens, wenn auch nicht üblich. Normalerweise findet bei der Kontrolle ohnehin ein Abgleich mit dem Bundeszentralregister statt.

Warum nicht? Klar dürfen die das. Aus dem Grund machen die doch u.a. Verkehrskontrollen. Und wenn sie deine Personalien in der Zentrale abfragen würden sie das auch erfahren.

Hallo MrSummerset,

selbstverständlich darf Dich ein Polizist fragen, ob gegen Dich ein Haftbefehl vorliegt. Die Frage ist nur, welchen Sinn so eine Frage hätte? Ich glaube kaum, dass Jemand die Frage mit "Ja, es liegt ein Haftbefehl gegen mich vor" beantworten würde.

Aber Grundsätzlich ist ein Polizist berechtigt alles zu sagen oder alles zu erfragen, solange er Dich nicht beleidigt.

Aber gleichzeitig, kannst Du alle Fragen die der Polizist stellt falsch beantworten oder die Beantwortung der Frage ablehnen.

Lediglich die Angaben zu Deiner Person die im folgenden Paragraphen von mir fett da gestellt sind, musst Du richtig und vollständig machen:


§ 111 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Falsche Namensangabe

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor�?, Familien�? oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

(2)Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.

(3)Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.


Alle anderen Angaben, wie auch zum Haftbefehl, kannst Du falsch beantworten oder die Beantwortung ablehnen.

Im übrigen, wenn die Polizisten wissen wollen, ob ein Haftbefehl gegen Dich vorliegt, wird dieses auf jeden Fall über Funk erfragt.

Schöne Grüße
TheGrow