Darf die Mutter das Schmerzensgeld behalten?

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Wenn das Schmerzensgeld der 14-jährigen gehört, dann lautet die Antwort: Weder, noch.

Die Mutter hat als mutmaßliche Erziehungsberechtigte die Vermögensvorsorge und muß das Geld im Sinn der Tochter verwalten.

Für sich selbst verwenden darf sie es jedoch nicht.

Das steht dem Kind zu wenn es 18 ist. Bis dahin wird es beiseite gelegt.

einem 14-jährigen Kind müssen die Eltern das Schmerzensgeld (Vermögen) nicht geben

sie haben aber die Vermögenssorge und dürfen das Geld nicht "verjuxen"