Schmerzensgeld von minderjährigen

12 Antworten

Eins vorweg, ich bin kein Rechtsanwalt und gebe keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes. Alle Aussagen stellen persönliche Erfahrungen und/oder aus allgemein zugänglichen Quellen zusammengetragene Informationen dar und ersetzen in keinem Fall eine qualifizierte Rechtsberatung!!!

Nun aber zu deinem Anliegen:

Zuallererst würde ich dir raten, zu einem Anwalt zu gehen und den Täter wegen Körperverletzung (oder sogar wegen gefährlicher Körperverletzung, der Anwalt wird dir da genaueres sagen können) anzuzeigen.

Eine Schmerzensgeld-/Schadensersatzforderung ist grundsätzlich zwar ein rein zivilrechtlicher Anspruch und bei einem minderjährigen ist meistens nichts zu holen, allerdings ist so ein Rechtstitel 30 Jahre lang einklagbar und sobald er den ersten Verdienst hat, kannst du deine Forderung durchsetzen.

Ich würde dir aber auch raten, mit deiner Schmerzensgeldklage zu warten, bis das Strafverfahren durch ist und die Schuld des Täters gerichtlich festgestellt ist. Einen Strafantrag bzw. eine Strafanzeige kannst du bis zu 6 Monate und eine Schmerzensgeldklage bis maximal 3 Jahre nach der Tat einreichen.

Als wir damals noch so dumm und unreif waren und unsere Konflikte nicht anders lösen konnten als durch Schlägereien haben wir hinterher nicht wie ein Milchmädchen herum geheult und an Klage gedacht.

Wenn Du Dich in eine solche Auseinandersetzung verwickeln lässt und Konflikte nicht mit Worten austragen kannst solltest Du hinterher auch nicht herum jammern sondern die Folgen selbstverständlich auch tragen.

Das ist der Unterschied zwischen Kindertheater und Reife.


Natürlich könnt Ihr jetzt gegenseitig Anzeigen machen und ein riesiges juristisches Theater - dabei wird heraus kommen, dass ihr beide eine Strafe bekommt - nicht nur von der Staatsanwaltschaft sondern auch von der Schule und den Eltern.

xXJoniXx 
Fragesteller
 16.01.2013, 21:35

Hallo dreihundert.

Wenn du hier nichts besseres zutun hast als mich dumm anzumachen dann kannst du dir die Antwort auch sparen.

Wenn du genau gelesen hättest wäre dir villeicht aufgefallen das ich ihn nicht einmal geschlagen oder sonstiges gemacht habe. Ich wollte diese Aktion mit wörtern klären, da ich selbst auch nicht der stärkste.. außerdem habe ich auch zeugen die dies beweisen können

Mit freundlichen Grüßen

Jonas

Natürlich kannst du ihn auf Zahlung eines Schmerzensgelds verklage. Ob du Erfolg hast, sagt dir der Richter am Ende der Verhandlung.

Mit 15 Jahren sollte man in der Regel aber so einsichtsfähig sein, dass da was zu machen ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html

Natürlich, Schmerzensgeld ist fällig. Geh zu einem Anwalt und lass ihn die Forderungen stellen. Anzeigen wegen Körperverletzung solltest du den Burschen auch!

Ich glaube schon, dass du das trotzdem machen kannst. ich weiß es leider nciht genau, abe rich glaube, ab 14 bist du bedingt strafmündig. Es kann aber sein, dass er die Strafe nicht an dich zahlen muss, sondern durch gemeinnützige Arbeit abtragen muss.

Erstatte auf jeden Fall erstmal schnell Starfanzeige bei der Polizei. Dann wird die Staatsanwaltschaft schonmal gegen ihn ermitteln. Und wenn deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben, dann nimm die auch in anspruch. Du hast ja auch Kosten wegen dem Zahn und für die muss zumindest der Täter aufkommen. Ich nehme mal an, du bist auch noch minderjährig, und wieso sollte das dann auf dir sitzen bleiben?...Wobei, das deutsche Strafgesetz ist ja nicht immer unbedingt gerecht...

Alles Gute!