Wie komme ich aus der Bedarfsgemeinschaft/Hartz 4 raus?

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Netto ist das was du von deinem AG - aufs Konto bekommst und Brutto das, was auf deinem Arbeitsvertrag steht, in deinem Fall wären das diese 9,49 € pro Stunde, dass wäre dein Brutto und davon führt der AG - dann Sozialabgaben und ab ca.950 € Brutto dann auch Lohnsteuern ab.

Du verwechselst hier etwas, du musst nicht darauf achten das du nicht mehr als 1000 € Brutto verdienst, um so höher dein Brutto, um so mehr Netto bekommst du und um so höher ist die Chance das du dann automatisch auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus wärst.

Diese genannten 10 % Freibetrag kommen dann extra nochmal dazu, du hast nach § 11 b SGB - ll auf Erwerbseinkommen auf dein Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und ab 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn du also 1000 € Brutto im Monat hättest, dann läge dein Freibetrag bei 280 €, würdest du min.1200 € Brutto haben, dann stünden dir max.300 € an Freibetrag zu.

Bei 25 Stunden pro Woche und 9,49 € Brutto würdest du bei angenommen 22 Arbeitstagen pro Monat auf etwa 110 Stunden kommen x 9,49 € Brutto wären das etwa 1044 € Brutto.

Mit Steuerklasse 1 würdest du dann etwa 834 € Netto aufs Konto bekommen und davon würde das Jobcenter dann theoretisch deine Freibeträge in Abzug bringen, dass wären dann bei angenommen 1044 € Brutto zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 180 € ( 20 % ) an Freibetrag dazu und ab 1000 € - 1044 € Brutto nochmal 4,40 € ( 10 % ) an Freibetrag.

Dein gesamter Freibetrag läge dann bei angenommen 284,40 €, nach Abzug von den ca.834 € Netto blieben dann max.um die 549,60 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen übrig.

Diese ca.549,60 € würden dann auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, der läge dann derzeit bei min.339 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt ( 18 - 24 Jahre ) und dazu käme dann bei 3 Personen im Haushalt dein Kopfanteil der Warmmiete von 1/3, bei angenommen 600 € Warmmiete läge der Kopfanteil also bei jeweils 200 €.

Somit würde dein Bedarf dann angenommen inkl.der 339 € bei min.539 € liegen, würde dein anrechenbares Einkommen darüber liegen, dann würdest du aus der BG - raus sein, deine Mutter würde keine Leistungen mehr für dich bekommen und du müsstest dann selber an deine Mutter deine Kosten zahlen.

Du hättest dann angenommen deine ca.834 € Netto, davon müsstest du ihr dann normalerweise zumindest deinen Kopfanteil der Warmmiete von angenommen 200 € zahlen, dazu dann deinen Kopfanteil für Haushaltsstrom ggf.noch deinen Anteil für Telefon / Internet usw.und wenn du dich nicht selber Verpflegen und Versorgen willst, dann müsstest du dich mit deiner Mutter auf ein angemessenes Kostgeld einigen.

Dir blieben dann aber von deinen angenommenen 834 € Netto sicher mehr als nur deine Freibeträge.

Wenn dein Freibetrag derzeit bei 260 € liegt, dann sind diese 900 € dein Bruttoeinkommen, dass wären 100 € Grundfreibetrag + 160 € ( 20 % ) Freibetrag für die übersteigenden 800 € Brutto die über diesen 100 € liegen.

Dann müsstest du bei ca.900 € Bruttoeinkommen etwa 719 € Netto auf dein Konto bekommen, demnach sollten nach Abzug deiner ca.260 € Freibetrag etwa 459 € anrechenbares Erwerbseinkommen bleiben.

Von diesen ca.459 € ginge dann zunächst dein Regelbedarf von 339 € ab, es blieben dann max.um die 120 € für deinen Kopfanteil der Warmmiete übrig, du würdest also nur dann aus der BG - deiner Mutter raus sein, wenn sie für die Warmmiete insgesamt max.um die 360 € zahlen müsste.

Ich gehe also mal davon aus das du derzeit noch in der BG - bist und deine Mutter noch eine Aufstockung für dich bekommt, also einfach versuchen mehr zu verdienen, dann fliegst du automatisch aus der BG - deiner Mutter raus.

emelywng 
Fragesteller
 02.08.2019, 01:00

WOW! DANKE! Das war ja mal die ausführlichste Antwort überhaupt. Ich bin sehr dankbar, das hat mir auf mehreren Ebenen geholfen.

isomatte  02.08.2019, 06:40
@emelywng

Bitteschön

Bist du denn z.B. Ausbildung suchend gemeldet und bekommt deine Mutter dadurch dann evtl.noch Kindergeld für dich ?

emelywng 
Fragesteller
 08.08.2019, 20:27
@isomatte

Ich bewerbe mich zurzeit für die Ausbildungsplätze im nächsten Herbst, leider kriegt meine Mutter dafür kein Kindergeld. Am meisten Sorge habe ich wegen meinem Umzug. Ich wollte eigentlich so schnell wie möglich ausziehen, unter anderem um nicht mehr vom Jobcenter abhängig zu sein aber wenn ich von 900€ ca 250€ bekomme, muss ich noch lange warten bis ich mir eine Wohnung leisten kann. (Sehr gerne doch für den Stern, die Antwort hat sehr geholfen)

isomatte  09.08.2019, 05:19
@emelywng

Wenn du dich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Ausbildung suchend meldest, dann würde auch Anspruch auf Kindergeld bestehen, du musst dann aber auch nachweisen das du dich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemühst.

Nur hättest du bzw.deine Mutter nicht wirklich etwas vom Kindergeld, denn wenn du das Kindergeld nicht oder nur noch teilweise für deine eigene Bedarfsdeckung benötigen würdest, dann würde das nicht mehr benötigte Kindergeld wieder zum Einkommen deiner Mutter und dementsprechend auf den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet.

Deine Mutter würde dann also weniger vom Jobcenter bekommen, könnte das Kindergeld nicht mehr für dich verwenden, da sie es dann wegen der Kürzung dann selber für sich bzw.den Rest der BG - verwenden müsste.

Du hast ja nicht nur deinen Freibetrag von ca.260 €, sondern du bekommst ja von deinem Arbeitgeber ( AG ) dein Nettoeinkommen von angenommen um die 720 € auf dein Konto.

Nun müsste man wissen was deine Mutter für die Warmmiete zahlt und was für den monatlichen Abschlag für den Haushaltsstrom.

Dann müsste man genau wissen wie hoch dein Bruttoeinkommen vor Abzug der Sozialabgaben und ggf.Lohnsteuer ist und was du dann vom AG - an Netto auf dein Konto bekommst.

So könnte man dann berechnen wie hoch dein Bedarf bei deiner Mutter ist und wie hoch dein anrechenbares Einkommen, somit könnte man dann deine evtl.Aufstockung vom Jobcenter berechnen, die deine Mutter dann für dich bekommen würde.

Je höher diese wäre, um so weniger müsstest du dann selber an deine Mutter zahlen.

Wenn wir also mal die 900 € Brutto und ca.720 € Netto annehmen, dann würden dir auf das Brutto wie gesagt 260 € an Freibetrag zustehen, diese würden von deinen 720 € Netto in Abzug gebracht, es blieben dann angenommen noch um die 460 € anrechenbares Einkommen übrig.

Ab 18 - 24 stünde dir dann derzeit ein Bedarf von min.339 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt zu + 1/3 von der Warmmiete.

Es blieben also von den ca.460 € anrechenbarem Einkommen nach Abzug deiner 339 € Regelbedarf noch um die 121 €, die dann auf deinen Kopfanteil ( 1/3 ) der Warmmiete angerechnet werden würde.

Angenommen die Warmmiete würde angemessene 600 € betragen, dann läge der Kopfanteil bei jeweils 200 €, wenn du aber nur um die 121 € für deinen Kopfanteil zur Verfügung hättest, würde deine Mutter für dich den Differenzbetrag von um die 79 € als Aufstockung für dich bekommen.

Du hättest dann also angenommen deine 720 € Netto und müsstest deiner Mutter dann nur noch 121 € für deinen Anteil der Warmmiete zahlen + 1/3 für den Haushaltsstrom.

Dann hättest du angenommen noch um die 570 € und dann musst du dich mit deiner Mutter selber einigen was sie für deine Verpflegung / Versorgung an Kostgeld von dir haben möchte, könntest das dann ja auch selber übernehmen, hättest dann aber auf jeden Fall mehr als nur ca.260 € übrig.

isomatte  02.08.2019, 06:32

Danke dir für deinen Stern !

Du musst ausziehen. Da gibt es logischerweise keinen anderen Weg. Mit 900 € als alleinstehende Person lässt es sich doch schon recht gut leben. Ich habe in meinem Studium von 450 € netto im Monat gelebt. 200 € für das WG-Zimmer, 150 € für Lebensmittel und 100 € für Rausgehen, Klamotten. Das funktioniert, wenn man will und wenn man konsequent sein Geld einteilt. Und wenn es mal nicht gereicht hat, dann habe ich nebenbei gekellnert. Das geht immer, auch wenn man in der Woche arbeiten geht.

emelywng 
Fragesteller
 29.07.2019, 23:43

Vielen Dank! Da hast du auf jeden Fall recht, nun wollte ich mit dem ausziehen noch warten, da mein Freund und ich erst nächstes Jahr zusammen ziehen wollten. Deswegen dachte ich, solange bleibe ich gern bei meiner Mutter, aber naja, mit der Bedarfsgemeinschaft ist es leider nicht so schön. Danke aber für dein Beispiel.

perledersuedsee  29.07.2019, 23:46
@emelywng

Ich finde, du solltest dringend lernen, auf eigenen Beinen zu stehen. Von der Mama ausziehen gleich wieder in eine neue Bedarfsgemeinschaft mit dem Freund? Wie sinnlos ist das denn? Und wenn du dich von dem mal trennst, stehst du wieder vor einem Trümmerhaufen. Werde erstmal mit einer eigenen Wohnung selbstständig, statt dich gleich wieder in eine Abhängigkeit zu begeben. Dann merkst du erstmal, wie schön das freie Leben ist.

emelywng 
Fragesteller
 29.07.2019, 23:49
@perledersuedsee

Oh Gott, bitte urteilen Sie nicht, wenn Sie nicht genug Details haben. Es ging mir allein um das Jobcenter und wie ich aus der Bedarfsgemeinschaft rauskomme durch ALG II. Wenn ich beschließe, von hier auszuziehen und mit meinem Freund zusammenzuleben, ist das ja wohl meine Entscheidung. Wenn Sie es als sinnlos ansehen, dann ist das so. Nur weil ich mit meinem Freund leben will, heißt das doch noch lange nicht, dass ich kein freies Leben hab. Aber naja, jedem das seine. Schönen Abend noch.

Ja, ein Zimmer in einer Wg würde reichen.

Du kannst viele Sachen bei deiner Mutter lassen und ab und zu auch zu Hause schlafen.

emelywng 
Fragesteller
 30.07.2019, 00:32

Vielen Dank für die Antwort!

Außerdem muss ich andauernd Jobs finden, wo ich nicht über 1000€ verdiene

????

Wenn du einen guten Job gefunden hast, bei dem du wesentlich mehr als 1000 Euro verdienst, dann ziehst du halt aus. Denn dann kannst du dein Leben komplett selbst finanzieren und darum sollte es doch gehen, oder?

Ansonsten gibt es für dich keine Möglichkeit aus der BG auszusteigen. Jedenfalls nicht, solange du noch keine 25 bist. Und bis dahin solltest du wohl auf eigenen Füssen stehen.

Insgesamt kann ich 260€ behalten

Mehr als manch Andere die nicht von Hartz 4 leben müssen...

emelywng 
Fragesteller
 29.07.2019, 23:45

Nun wollte ich mit dem ausziehen noch warten, da mein Freund und ich erst nächstes Jahr im Herbst aus verschiedenen Gründen zusammen ziehen wollten. Deswegen dachte ich, solange bleibe ich gern bei meiner Mutter, aber naja, ich schaue mal.

Kessie1  29.07.2019, 23:54
@emelywng

Dann wirst du solange eben bei deiner Mutter von deinem Geld leben müssen. Und du arbeitest ja "nur" 25 Stunden die Woche, hast also noch genug Zeit dir einen Vollzeitjob zu suchen.

Und klar ist eine BG nicht so schön. Aber das ist auch nicht Sinn der Sache. Denn es soll ja einen Anreiz geben überhaupt zu arbeiten. Und das tust du ja nun und lebst somit nicht mehr auf Kosten der Allgemeinheit, sondern von deinem Geld. Das ist doch auch ein schönes Gefühl, oder?

isomatte  02.08.2019, 06:43

Mit unter 25 hat das nichts zu tun, auch ein Kind unter 25 wäre automatisch aus der BG - raus, sollte es seinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken können.

Also ich sehe da keinen Weg da raus zu kommen ohne auszuziehen.

emelywng 
Fragesteller
 29.07.2019, 23:38

Schade, aber Danke für die Antwort!