Darf Stiefvater Kind bei sich behalten?

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Stiefvater will gegen den Willen der sorgeberechtigten Eltern sein Stiefkind bei sich behalten. Hat er eine Chance?

Die sorgeberechtigten Eltern haben das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Ausnahmen werden nur gemacht, wenn das Kind aus sachlich berechtigten Gründen (z.B. Gewalt in der Familie) absolut nicht zu den berechtigten Eltern will, das muss dann aber seitens des Jugendamtes geregelt werden.

Die sorgeberechtigt Eltern habe in diesem Falle das Sorgerecht und bestimmen über das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes, da es noch 14 ist.

Nur, wenn das Kind bei der Mutter sehr gefährdet ist, wenn diese sich nicht um das Kind kümmern kann, sollte was in Wege geleitet werden. Außerdem wird auch auf die Meinung des Kindes geachtet, will dieses also nicht zum Stiefvater, und kann sich die Mutter um das Kind kümmern, hat man keine Chance, da der Stiefvater auch nicht der biologische Vater ist. Man hat also wenig bis keine Chance, wenn keine Gefährdung vorliegt, auch wenn das Kind es möchte, wenn es jedoch um das Wohl des Kindes geht, kann sich das ganz schnell ändern, hier erfährst du klareres; http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Familie/Stiefeltern/Artikel/7978.php.

Wenn das Kind, das ja mit 14 Jahren mitentscheiden kann, einverstanden ist, hat er eine Chance!

carsten1979 
Fragesteller
 03.03.2012, 12:51

Falsch. Ich war beim anwalt. stiefväter haben keine Rechte.

kommt auf die umstände an

carsten1979 
Fragesteller
 01.03.2012, 21:25

auf welche?