Darf die KFZ-Versicherung mich zurückstufen, wenn sie den Schaden nicht begleichen musste?

schleudermaxe  03.06.2021, 17:10

Bist Du Dir sicher, jetzt? Die SF-Klassen gibt es doch am 01.01..

Sterntaler6401 
Fragesteller
 03.06.2021, 17:17

Die Versicherung wurde im April abgeschlossen und wird jährlich abgebucht, immer im April soweit ich das verstanden hab.


10 Antworten

Gestuft wird erstmal, wenn ein Schaden gemeldet wurde, völlig egal ob für den etwas reguliert wurde oder noch wird.

Aber: Wenn klar ist, dass keine Regulierung durch die eigene Versicherung stattfinden wird, kann der Schaden ohne Zahlung geschlossen werden und die Stufung wird rückgängig gemacht.

Was steht in dem Vertrag diesbezüglich?

Im letzten Jahr hatte meine Tochter an ihrem Auto unverschuldet einen Totalschaden. Die Versicherung des Unfallverursachers hat den Schaden komplett übernommen.

Damit hat deine Tochter KEINEN anrechenbaren unfall gehabt.

"alle Schäden der letzten 3 Jahre, ob belastend oder unbelastend, bei der Beitragskalkulation mit berücksichtigt werden müssen".

Steht das so im Vertrag? oder hatte sie in diesem Zeitraum einen Unfall?

SF 0 Schadenfreiheitsklasse. Da wird bei einer seriösen Versicherung nur hochgestuft, wenn es zu einem belastenden Unfall gekommen ist.

Oder ist die in der Regionalklasse hoch gestuft worden?

Die ist abhängig davon, wieviele Unfälle in dem Zeitraum durch ALLE Versicherten verursacht wurden.

Sterntaler6401 
Fragesteller
 03.06.2021, 17:11

Das Zitat stammt aus einer Email, die meine Tochter auf Nachfrage, warum sie hochgestuft wurde, erhalten hat. Einen anderen Unfall gab es nicht.

Deepdiver  03.06.2021, 17:13
@Sterntaler6401

Das würde ich auf alle Fälle mal im Vertrag nachschauen. Richtig ist das nicht, das sie für Sachen hochgestuft wird, für die sie nichts kann.

siola55  03.06.2021, 18:07
@Sterntaler6401

Dann hat sie wahrscheinlich den Versicherer gewechselt und dieser verlangt folgende Auskünfte über den Schadenverlauf:

Umfang der Auskünfte an uns

Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs vom Vorversicherer folgende Auskünfte geben zu lassen:

- Art und Verwendung des Fahrzeugs,

- Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,

- Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko,

- Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,

- ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind, und

- ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

Sterntaler6401 
Fragesteller
 03.06.2021, 18:18
@siola55

Nein, gleiche Versicherung

Sie hat den Schaden gemeldet, dann wird sie hochgestuft.

Findet (wie in dem Fall) keine Regulierung statt, dann wird rückwirkend zurückgestuft.

Sterntaler6401 
Fragesteller
 03.06.2021, 17:07

Was heißt in dem Fall rückwirkend? Der Unfall war vor einem Jahr. Die Beitragszahlung war jetzt gerade fällig und sie musste mehr zahlen. Wird es dann im nächsten Jahr verrechnet?

schleudermaxe  03.06.2021, 17:08

Bei Vollkasko soll das möglich sein?

Mich irritiert, sie wurde zurückgestuft und laut Frage auch Du.

Da kann also wirklich etwas nicht stimmen, es sei denn, ihr beiden habt ausdrücklich solche Verträge abgeschlossen. Gestuft wird zudem ja am 01.01., wieso jetzt?

Und wenn ich von meiner VK gar nichts will, habe ich den Schaden dort ja auch gar nicht zu melden, wozu?

Geht Dein Berater nichts ans Telefon um zu helfen? Der muss doch wissen, was er Euch verkauft hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sterntaler6401 
Fragesteller
 03.06.2021, 17:25

Nein, es geht nur um meine Tochter. Die Frage habe ich nur der Einfachheit halber so formuliert.
Bei einem Schaden sollte man immer auch die eigene Versicherung informieren, da ja oft am Anfang die Schuldfrage nicht immer geklärt ist.Außerdem musste die Versicherung neu abgeschlossen werden, da es ein Totalschaden war, der Wagen also abgemeldet und ein neuer später angemeldet werden musste.

schleudermaxe  03.06.2021, 17:28
@Sterntaler6401

Läuft für mich trotzdem unrund, diese Meldung kann Dein Berater nicht veranlasst haben. Wenn ich von der Vers. nichts will, kann es keine Mitteilung geben.

Wurde denn jetzt bei der neuen Versicherung wenigstens auf den Ablauf 31.12. geachtet, oder lasst Ihr Euch weiterhin abzocken?

Sterntaler6401 
Fragesteller
 03.06.2021, 17:52
@schleudermaxe

Wieso abzocken, wenn man eine unterjährige Versicherung hat?

schleudermaxe  03.06.2021, 18:22
@Sterntaler6401

Weil es eben die bessere SF-Klasse am 01.01. gibt, und nicht irgendwann im Jahr, vielleicht so gar erst im November. der bessere Beitrag kommt.

Mein Berater hätte jetzt vorgeschlagen, eine neue suche mit Ablauf 31.12. und ab 01.01. sieht es wieder etwas freundlicher aus. Warst Du der Berater Deiner Tochter? Für mich ist Geldverschenken bei so etwas Abzocke!

Sterntaler6401 
Fragesteller
 03.06.2021, 18:23
@schleudermaxe

Natürlich war ich nicht der Berater. Habe hier nur die Frage gestellt.

schleudermaxe  03.06.2021, 18:25
@Sterntaler6401

Dann setze den auf den Topf, wenn er schon wieder eine Versicherung mit Ablauf April oder so Deiner Tochter untergejubelt hat.

BenniXYZ  03.06.2021, 22:42
@schleudermaxe

Das ist doch Quark was der Schleudermax da wieder verschleudert. Es gibt halt Versicherer, bei denen eine KFZ Versicherung auch am 03.06. beginnt und ein Jahr später endet. Das ist keine unterjährige Versicherung. Und der Schaden war im letzten Jahr, folglich wird er ab 01.01.2021 angerechnet.

schleudermaxe  04.06.2021, 06:12
@BenniXYZ

Dann muss ja nun nur noch von Dir belegt werden, warum die VN die Bestrafung erst jetzt bekommt, nicht am 01.01., und die Besserstellung auch nicht am 01.01.2022 erfolgt.

Wer wie Du keine Ahnung hat, sollte hier nicht rumnölen.

Zudem, Quark ist doch gesund und gut, wie passt das denn?

siola55  03.06.2021, 18:13

Die Versicherung wurde beim Onliner abgeschlossen - deshalb auch ein unterjähriger Kfz-Versicherungsvertrag :-((

Ja, das darf eine Versicherung.

Und es ist ein Trugschluß, man muß nicht bei jedem Schaden seine eigene KFZ Versicherung benachrichtigen. Weil: Sobald man das macht, wird eine Schadennummer vergeben. Sonst findet kein Mensch diesen Schaden im System wieder. Auch wenn keine Zahlungen erfolgt sind, besteht diese Schadennummer. Und wenn eine Schadennummer einem Vertrag zugeordent wird, dann wird dieser Vertrag automatisch und ohne Prüfung zum 01.01. hochgestuft. ( nicht zurück gestuft) Es werden schadenfreie Jahre weg genommen.

Das ist hier passiert.

Um den Knoten zu lösen, solltest du mal den Schadensachbearbeiter anrufen. Der steht im Briefkopf neben der Schadennummer deiner KFZ Versicherung. Frage ihn wann der Schaden geschlossen wird. Schließlich erfolgte keine Zahlung.

Sobald der Schaden geschlossen worden ist, wird er zurück gerechnet und deine Tochter bekommt ihre alte Schadenfreiheitsklasse zurück, plus ein schadenfreies Jahr mehr.

Bitte überlege beim nächsten Mal, ob du deiner KFZ Versicherung unbedingt einen nicht verschuldeten Haftpflichtschaden melden willst.