Darf Die Feuerwehr einen Ausschließen
Hallo ich habe eine Frage ich war 2012 in Der FFW und wurde Beurlaubt wie die es sagen und dann Bekam ich Post von der Polizei Anzeige wegen Notruf Missbrauch ja jetzt vor kurzer zeit bekam ich wieder Post das das Verfahren Eingestellt wurde und jetzt habe ich mich wieder Vorgestellt und da haben die zu mir gesagt das die mich nicht mehr wollen dürfen sie das??????.......
9 Antworten
Ich kenn jetzt nur mein Feuerwehrgesetz. Da bei Dir keine Vorstrafe wegen Brandstiftung vorliegt, und auch kein Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, wäre das alleine kein Grund für eine Nichteinstellung.
Zudem wäre zuerst Deine Position zu prüfen.
Wenn Du beurlaubt bist, dann bist Du Mitglied der Feuerwehr. Wenn Sie Dich nicht mehr haben wollen, müssen sie Dich zum Austritt überreden oder ausschließen lassen.
Ausschlussgrund kann höchstens "mangelnde charakterliche Eignung" sein. Dadurch, dass das Verfahren eingestellt wurde, gibt es dafür aber keine Anhaltspunkte.
Geh zum Leiter der Feuerwehr und stellt klar, dass Du unschuldig bist und das Du Deinen Dienst wieder aufnehmen willst. Wenn es ihm nicht passt, soll er Deinen Ausschluss beantragen. Dort kannst Du notfalls Widerspruch einlegen und klagen.
Bei einer vorliegender Straftat oder unkameradschaftlichem Verhalten zum Beispiel kann man aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden, in einigen Bundesländern auch bei zu geringer Dienstbeteiligung. Das Komando der Feuerwehr entscheidet, wer in den aktiven Feuerwehrdienst aufgenommen wird.
Wenn du was getan hast, was verboten ist nach Gesetz, dürfen die das... Normalerweise wird man gefeuert oder nicht zugelassen wenn man auch verurteilt wurde...wurdest du ja nicht, ABER... man kann sich trotzdem damit unbeliebt machen und was noch schlimmer ist, man scheint dadurch nicht Pflichtbewusst, verlässlich und ehrlich... Anscheinend hast du aber was angestellt, snst würden die sich nicht gegen dich wenden...man hat auch die Pflicht sich in die Kameradschaft einzufügen und nett und höflich mit anderen umgehen, einer für alle und alle zusammen, teamfähig und so... Das vertrauen ist nun weg...
ja,das dürfen sie....auch wenn man sich daneben benimmt kann man rausgeschmissen werden
das ist blödsinn,das interessiert dort keinen....
Naja, wie gesagt es besteht kein Recht auf die Aufnahme, demnach müssen sie dich nicht aufnehmen. Wieso probierst du es bei der Nachbarwehr, mit der Begründung, dass sie dich nicht nehmen wollten? Die Nachbarwehr muss damit einverstanden sein, sowohl auch der deiner Ortswehr, dann sollte das kein Problem sein --> Hatte ich auch schon erlebt
ich habe aber noch einen anderen verdacht das die mich nicht mehr wollen weil ich Bisexuell bin hört man ja viel