Erbe ausgeschlagen. Finanzamt schickt Post. Wieso, weshalb, warum?

4 Antworten

Es kann vorkommen, dass das Finanzamt solche "ausgeschlagenen Erbschaften" nicht wirklich mitbekommt, deshalb einfach mal kurz anrufen beim Finanzamt und den Sachverhalt kurz abklären, dann müsste sich das erledigt haben, war bei meinen Großeltern auch so, das Finanzamt wusste trotz ausgeschlagener Erbschaft nichts davon, da sie es anscheinend "schlampig" abgelegt haben.

Das ist lediglich ein Erhebungsbogen zur Feststellung des Grund bzw. Einheitswertes. Den muss sie ausfüllen, das hat rein gar nichts mit steuerlichen Erhebungen zu tun!!!! Dazu braucht man auch keinen Steuerberater. Das kann man ganz leicht auch alleine.

icke01  09.06.2013, 09:27

Warum muss sie das ausfüllen, kann sie das überhaupt??

Das Grundstück befindet sich doch gar nicht in ihrem Besitz!

Es ist zu vermuten, dass die Erbschaftssteuerstelle zum Zeitpunkt des Versands der Formulare nich gar nicht informiert war, dass das Erbe ausgeschlaghen wurde. Der einfachste Weg dürfte daher sein, den Ansprechpartner gemäß beigefügtem Anschreiben über die Erbausschlagung zu informieren (ggfs. Kopie des entsprechenden Bescheids / Schreibens zur Erbausschlagung zusenden).

Das Finanzamtmöhte wissen. welchen Einheitswert, also welchen Wert im Erbschaftsfall, das Grundstück hat.

Deiine Mutter ist auch verpflichtet, diesen Fragebogen auszufüllen (s. § 93 Abgabenordnung)

FordPrefect  10.06.2013, 12:01

Aber nicht, wenn sie das Erbe bereits rechtskräftig ausgeschlagen hat. In Ermangelung der rechtlichen Grundlagen für die Auskunftserteilung kann der Erbe dieses Formular ggfs. ja gar nicht ausfüllen, geschweige denn verpflichtet werden, dem FA diese Auskünfte zu erteilen. So das Erbe ausgeschöagen wurde, ist die Adressatin ja gerade keine Beteiligte i.S.d. § 93 AO mehr..