Inkasso Unternehmen fordert bereits bezahlten Betrag wiederholt sich begleichen - Was tun?
Hallo :-)
Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen...
Im August letzten Jahres habe ich aufgrund von meinem Kontowechsel eine Rücklastschrift erhalten. Daraufhin bekam ich ca. im Oktober Post von einer Firma names Paij Service GmbH, die mich aufforderte den Betrag (Einkauf war 12,08€ wert ) und mit deren Gebühren gesamt 45,08€ zu begleichen. Den vollständigen Betrag habe ich dann sofort überwiesen, damit schien die Sache für mich erledigt zu sein.
Dann bekam ich im April erneut Post (mit den üblichen Drohungen) von der Delta Inkasso, die wohl im Auftrag der Paij GmbH( die haben die selbe Anschrift in Ludwigshafen) arbeitet. Angeblich, steht wohl noch eine Zahlung von 20€ aus. Den Brief habe ich ignoriert, da ich nachweislich auf meinem Kontoauszug den vollen Betrag damals überwiesen hatte. Vor ca. 2 Wochen bekam ich dann nochmals Post. Ich hätte den Betrag in Höhe von 12,08€ vom 08.2019 noch nicht überwiesen. Mit Gebühren wären wir dann bei 100,90€, die ich überweisen soll. Nun bekam ich nochmals Post, in dem die mich aufforderten den ausstehenden Betrag vom letzten Brief in Höhe von 103,04 € (Betrag stimmt schon mal gar nicht mit dem vom letzten Brief überein..) und soll nun einen Betrag von 197,04€ überweisen, sollte ich das nicht tun leiten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren gegen mich ein und Zitat; "Ich solle es nicht soweit kommen lassen".
Die Briefe sind vom Aufbau alle gleich und haben alle so eine gedruckte Unterschrift, was mir schon sehr komisch vorkommt.
Jetzt meine Frage, soll ich schon einen Anwalt einschalten? Oder wie soll ich mich verhalten? Oder ich würde dann per Einschreiben mit Rückschein in Widerspruch gehen, aber wie genau, formuliere ich das am Besten, damit ich nicht weiter von denen belästigt werde?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!!
5 Antworten
Jetzt meine Frage, soll ich schon einen Anwalt einschalten?
Nö. Kostet nur Geld und die Rechtslage klingt eindeutig. Der Gläubiger ist nachweislich befriedigt.
Btw. du hast für die Rücklastschrift vermutlich zu viel gezahlt.
Oder ich würde dann per Einschreiben mit Rückschein in Widerspruch gehen, aber wie genau, formuliere ich das am Besten, damit ich nicht weiter von denen belästigt werde?
Das kannst du formulieren wie du willst, Porto würde ich an die ebenso nicht verschwenden, zumal Rückschein doof ist. Bei Annahmeverweigerung hast du ein Problem. Email (setz dich selbst ins CC und fordere Empfangsbestätigung an) oder per Fax (Faxbericht mit OK Vermerk behalten) reicht völlig aus.
Sollen sie den Mahnbescheid veranlassen, das kostet die Geld und lässt sich mit einem Kreuz beenden.
Vielen Dank für deine Antwort, so werde ich das machen. :)
Hallo
Zuerstmal brauchst du dich bis zum gerichtlichen Mahnverfahren nicht unter Druck setzen zu lassen. Die müssen dir die Sache im Gerichtsverfahren nachweisen, nicht du denen.
Dann überprüfst du, ob deine Überweisung wirklich korrekt getätigt wurde und nicht zurücküberwiesen wurde. Zudem ob eventuelle Referenznummern etc. angegeben wurden.
Dann einen Brief verfassen, indem du an beide Firmen die damalige Zahlung mit Nachweisen anführst und deshalb die Forderung ablehnst.
Fertig. Zudem gehe sicher, woraus sich in der neuen Forderung der Betrag genau zusammensetzt. Vielleicht geht es doch um etwas ganz anderes.
Hallo, ja die Zahlung habe ich korrekt getätigt, da kam nix zurück. Ok dann werde ich mal versuchen ein Schreiben fertig zu machen. Danke DIr!
Klingt nach den üblichen Internet "Piraten". Es gibt unzählige Inkasso Unternehmen die einfach so Mahnungen raus schicken und darauf hoffen, dass naive Bürger bezahlen. Und siehe da, es hat mal wieder funktioniert.
Geh zum Anwalt und klär das ordentlich, sonst wirst du immer wieder solche Mahnungen bekommen.
Clever wäre gewesen, den Brief im April nicht zu ignorieren, sondern mit denen zu klären, was nach deren Meinung noch offen sei. Dann wäre es mit einem Foto deines Kontoauszugen wahrscheinlich vom Tisch gewesen.
Ruf da doch gleich mal an, schildere den Fall und frag, auf welche Weise du den Nachweis erbringen kannst, dass du bereits gezahlt hast.
Wenn du es telefonisch nicht klären kannst, wende dich an die Verbraucherzentrale oder eine gemeinnützige! Schuldnerberatung, ansonsten entstehen dir gleich wieder weitere Kosten.
da spaziert man zur nächsten schuldnerberatung, legt das haushaltsbuch hin und zeigt auf die getätigte überweisung und lässt die das da regeln. Da brauch man keinen anwalt, was soll der denn machen - die verklagen?