Anzeige wegen Beleidigung im Internet? Vor Gericht?

14 Antworten

Auch im Internet sollte man Die Form Wahren..Die Schlampe war es ja wohl,die den Ärger macht.Soll Sie sich entschuldigen.Dann wird es nicht so schlimm.

Auch wenn man "offiziell" nur einen Beitrag aus Juni direkt finden konnte, heißt es noch lange nicht, dass man die anderen, ältere oder neuere, auch herausfinden kann. Auch wenn Beiträge gelöscht werden, sie sind indirekt immer noch vorhanden. Wenn du bei Facebook anfragen würdest einen Einblick auf deine Daten zu sehen, dann würdest du geschockt sein, dass da alles steht was du je gepostet oder in Nachrichten geschrieben hast. Dementsprechend kann es sein, dass die Polizei dadurch mehr Beweise haben.

Tja, wenn die Anzeigeerstatterin weiter auf die Anzeige beharrt und deine Schwester nicht bereit ist ihren Fehler einzusehen ggf. sich bei dem "Opfer" zu entschuldigen, kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, aber ich glaube das ist selten. Dennoch.

Wieso macht das deine Schwester überhaupt? Wollte sie sich etwa toll fühlen in dem sie jemanden ein Vierteljahr über beleidigt? Hat's ja was gebracht. Wie gesagt, auch wenn die anderen Nachrichten nicht mehr existieren, sie können dennoch überprüft werden, weil Facebook löscht das nicht, wie du es glaubst.

sunny34961  20.05.2013, 18:10

Und wie kommst du darauf dass es bei facebook war ?! ;o

es kommt drauf an, was heißt im internet ?

Ich wurde mal vorgeladen wegen der gleichen Sache, da wurde mir aber nur gesagt dass die was unternehmen mussten, weil sie sachen in facebook nicht strafrechtlich verfolgen und ich solle mal bei der mama des mädchens vorbeischauen und mich entschuldigen..

also ich behaupte da passiert nicht viel, es sei denn deine schwester hat einen ganzen blog oder ähnliches wo deine schwester das mädchen öffentlich diskriminiert oder mobbt.

ein einziger beitrag in einem forum reicht für eine beleidigung aus.

als strafe kannst du im StGB nachsehen

http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

was sie zu erwarten hat.

möglich ist, dass das verfahren gegen auflagen (geldbusse sozialstunden, bewährung) ohne verhandlung eingestellt wird.

sotte es zu einer verhandlung kommen, dann sollte sie sich bei dem opfer entschuldigen, denn sowas wirkt sich durchaus strafmildernd aus.

Jorgfried  09.08.2012, 13:28

Vielleicht sollte sie sich jetzt schon bei ihrem Opfer entschuldigen? Und zwar nicht nur wegen der Strafminderung sondern aus ANSTAND!

Über die Reife dieser Tat müssen wir ja hiern icht urteilen... aber: Im Moment ist das s.g. "Cybermobbing" ja ziemlich aktuell... Je nachdem in welchem Zusammenhang das alles geschehen ist, kann man schon mit Sanktionen rechnen. Deswegen wäre vielleicht zu klären in welchem Rahmen diese Beleidigungen geschehen sind. Habe von Fällen gehört wo das Mobbing mit mehreren Personen gegen Eine via Facebook, SMS, Anrufen, etc auch zu einer Anzeige geführt hat, bei denen soweit ich weiß für die Beteiligten Sozialstunden rausgesprungen sind.