Darf die Bank mir die Umstellung in ein P-Konto verweigern?

6 Antworten

Muss jede Bank ein P-Konto einrichten? Per Gesetz sind Banken und Sparkassen bei Vorliegen einer Pfändung verpflichtet, das Girokonto innerhalb von vier Tagen nach Antragstellung in ein P-Konto umzuwandeln. Die Umwandlung muss kostenlos sein.

Wichtig: Es gibt nur ein Recht auf Umwandlung eines bestehenden Kontos. Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Girokonto gibt es hingegen bislang nicht. Die Bankenverbände haben sich im Rahmen einer Empfehlung an die Kreditinstitute bereit erklärt, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten - allerdings auch diverse Ausnahmen hiervon formuliert.

Außerdem gewähren die Sparkassengesetze einiger Bundesländer einen einklagbaren Anspruch auf Einrichtung eines solchen Kontos. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

Tipp Verweigert ein Kreditinstitut die Einrichtung eines normalen Girokontos oder die Umwandlung eines normalen Kontos in ein P-Konto, lassen Sie sich dies unbedingt schriftlich geben und informieren Sie Ihre Verbraucherzentrale. Auch ein kostenloses Schlichtungsverfahren durch einen Ombudsmann kann hilfreich sein.

Hier mehr zu Thema:

http://www.vz-nrw.de/p-konto

Ich glaube das ist nicht richtig so, die Bank MUSS umwandeln, aber ich weiß es leider nicht sicher.

Nein, das stimmt nicht. Sofern du noch kein P-Konto hast, muss die Bank das Girokonto auf Verlangen innerhalb von 3 Werktagen umwandeln.

Lucy2405 
Fragesteller
 03.11.2014, 20:09

Ich habe noch kein P-Konto. Am besten ich versuche es morgen gleich noch einmal

Es gibt nicht einmal ein Anspruch auf irgendein Konto :) Besitzen darf man natürlich beliebig viele. Die Banken dürfen sich auch weigern dir überhaupt ein Konto einzurichten :) Ich würde an deiner Stelle mit der Bank sprechen und Vorschläge anhören, wie du zu einem P-Konto bei dieser Bank kommen kannst.

Sireene  03.11.2014, 14:34
Lucy2405 
Fragesteller
 03.11.2014, 20:12
@Sireene

Aber ich habe doch ein normales Girokonto auf Guthabenbasis bei dieser Bank. Soweit ich den Gesetzestext § 850k ZPO Abs. 7 und 8 verstehe, müssen die mir das Konto umwandeln.

TOPWISSENinfo  03.11.2014, 22:18
@Lucy2405

Naja, es ist schwammig. Einmal soll die Kontoführung als P-Konto "vereinbart" werden, dann heißt es "Der Kunde KANN jederzeit verlangen"... Evtl. dürfen die dann auch Bedingungen stellen, wie z.B. nur ein Konto insgesamt bei dieser Bank etc.

Lucy2405 
Fragesteller
 04.11.2014, 07:21
@TOPWISSENinfo

Ich habe ja auch nur ein Konto bei dieser Bank. Ich werde jetzt noch mal schriftlich versichern, dass ich kein weiteres P-Konto habe, so wie es auch im Gesetzestext steht.

Könnte mir schon denken dass das stimmt. Jemand der so wenig Geld hat, dass er nicht gepfändet werden der braucht auch nur ein Konto. Ausserdem könnte ich mir denken, dass bestimmte Banken (Onlinebanken) gar kein P-Konto aufmachen müssen. Bzw. Das Konto nicht umwandeln müssen.

Lucy2405 
Fragesteller
 04.11.2014, 07:23

Ich habe ja nicht gesagt, dass ich nicht gepfändet werden kann. Ich will ja nur sicherstellen, dass mir der unpfändbare Teil verbleibt, um meine Existenz dann zu sichern.