Darf die Bank mir die Umstellung in ein P-Konto verweigern?
Ich wollte heute mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das wurde mir verweigert, weil ich noch ein anderes Konto bei einer anderen Bank habe. Soweit ich es verstanden habe, darf ich so viele Konten haben, wie ich möchte. Nur ich darf ausschließlich ein einziges P-Konto haben. Die Bearbeiterin sagte mir, sie dürfe das Konto nicht in ein P-Konto umwandeln, wenn ich noch andere Konten besitzen würde. Stimmt das?
6 Antworten
Muss jede Bank ein P-Konto einrichten? Per Gesetz sind Banken und Sparkassen bei Vorliegen einer Pfändung verpflichtet, das Girokonto innerhalb von vier Tagen nach Antragstellung in ein P-Konto umzuwandeln. Die Umwandlung muss kostenlos sein.
Wichtig: Es gibt nur ein Recht auf Umwandlung eines bestehenden Kontos. Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Girokonto gibt es hingegen bislang nicht. Die Bankenverbände haben sich im Rahmen einer Empfehlung an die Kreditinstitute bereit erklärt, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten - allerdings auch diverse Ausnahmen hiervon formuliert.
Außerdem gewähren die Sparkassengesetze einiger Bundesländer einen einklagbaren Anspruch auf Einrichtung eines solchen Kontos. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.
Tipp Verweigert ein Kreditinstitut die Einrichtung eines normalen Girokontos oder die Umwandlung eines normalen Kontos in ein P-Konto, lassen Sie sich dies unbedingt schriftlich geben und informieren Sie Ihre Verbraucherzentrale. Auch ein kostenloses Schlichtungsverfahren durch einen Ombudsmann kann hilfreich sein.
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Ich glaube das ist nicht richtig so, die Bank MUSS umwandeln, aber ich weiß es leider nicht sicher.
Nein, das stimmt nicht. Sofern du noch kein P-Konto hast, muss die Bank das Girokonto auf Verlangen innerhalb von 3 Werktagen umwandeln.
Ich habe noch kein P-Konto. Am besten ich versuche es morgen gleich noch einmal
Es gibt nicht einmal ein Anspruch auf irgendein Konto :) Besitzen darf man natürlich beliebig viele. Die Banken dürfen sich auch weigern dir überhaupt ein Konto einzurichten :) Ich würde an deiner Stelle mit der Bank sprechen und Vorschläge anhören, wie du zu einem P-Konto bei dieser Bank kommen kannst.
Aber ich habe doch ein normales Girokonto auf Guthabenbasis bei dieser Bank. Soweit ich den Gesetzestext § 850k ZPO Abs. 7 und 8 verstehe, müssen die mir das Konto umwandeln.
Naja, es ist schwammig. Einmal soll die Kontoführung als P-Konto "vereinbart" werden, dann heißt es "Der Kunde KANN jederzeit verlangen"... Evtl. dürfen die dann auch Bedingungen stellen, wie z.B. nur ein Konto insgesamt bei dieser Bank etc.
Ich habe ja auch nur ein Konto bei dieser Bank. Ich werde jetzt noch mal schriftlich versichern, dass ich kein weiteres P-Konto habe, so wie es auch im Gesetzestext steht.
Könnte mir schon denken dass das stimmt. Jemand der so wenig Geld hat, dass er nicht gepfändet werden der braucht auch nur ein Konto. Ausserdem könnte ich mir denken, dass bestimmte Banken (Onlinebanken) gar kein P-Konto aufmachen müssen. Bzw. Das Konto nicht umwandeln müssen.
Ich habe ja nicht gesagt, dass ich nicht gepfändet werden kann. Ich will ja nur sicherstellen, dass mir der unpfändbare Teil verbleibt, um meine Existenz dann zu sichern.
Stimmt aber 2016 ist der Spuk vorbei:
http://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Deutschland-Welt/Alle-EU-Buerger-bekommen-Recht-auf-Girokonto