Darf meine Bank die Auszahlung von Kindergeld und Stiftungsgeld von meinem P-Konto verweigern weil ich im Minus bin ?

6 Antworten

heikles Thema.
Du bist überschuldet. Ein Pfändungskonto soll dich vor den Forderungen der Gläubiger schützen, damit du deinen minimalen Lebensunterhalt sichern kannst. Wenn Du jetzt parallel dazu ein anderes Konto eröffnest um dich vor Deinen Verpflichtungen den Gläubigern gegenüber zu drücken, so ist das schlicht Insolvenzverschleppung/-verschleierung und damit letztlich Betrug und eine Straftat.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959

Warste schon mal bei ner Schuldnerberatung?

In der Tat habe ich einen Termin bei der Verbraucherzentrale am 27. Klingt eigenartig, aber ich hoffe ich habe für eine Privatinsolvenz genug Schulden. Ansonsten bleibt wohl nur die Eidesstattliche Erklärung. Das werde ich dann ja hören.

@Netti0408

Ja. Wichtig ist dass du denen keinen Mist erzählst. Die wollen dir helfen und nicht ans leder. Es bringt also nichts dort was zu beschönigen oder faule ausreden vorzuzaubern. Auch wenn die dir vielleicht dinge sagen, die dir nicht gefallen werden.

Wenn das Konto im Minus ist, würde ich meinen, daß Ja.

Vielleicht kann man mit der Bank reden, so daß die Überziehung in Raten zurückgeführt wird?

Wie gerät ein P-Konto ins Minus?

Eventuell kann man auf die Auszahlung des Kindergeldes bestehen - ich bin mir jedoch nicht sicher.

Wenn Du das Geld dringend brauchst, empfiehlt es sich eventuell, einen Anwalt zu befragen, da Sozialleistungen innert einer bestimmten Frist m.W.n. ausgezahlt werden müssen.

Es ist ein P- Konto mit der Sondervereinbarung, monatlich 70 Euro drauf zu lassen um den Dispo abzubauen. Zum besseren Verständnis warum ich im Minus bin u. trotzdem ein P- Konto habe.

Die Frage ist nun ob die Bank Sozialleistungen, die die zusammen rund 264 € ausmachen, einbehalten darf. Der Betrag ist ja auch höher als die vereinbarte " Ratenzahlung ".

@Netti0408

Gibt es diese Vereinbarung schriftlich?

Wenn Ja, dann sollte man Dir die Differenz zwischen 264 € und 70 € auszahlen, sofern Dein Freibetrag nicht überschritten ist.

Ob und inwiefern die Bank diese Zahlungseingänge evtl. per Gesetz binnen einer bestimmten Frist komplett auszahlen muß, weiß ich leider nicht genau.

Arbeitslosengeld 2 muß m.W.n. binnen 14 Tagen ausgezahlt werden. Ob das für Kindergeld auch giltl, ist mir nicht bekannt. Und von "Stiftungsgeld" habe ich noch nie etwas gehört. Das klingt nach einer zweckgebundenen Zuwendung.

Verbaucherzentrale oder ein Anwalt wissen mehr.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Das bekommst du im nächsten Monat, weil dein Freibetrag wohl schon erreicht ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Danke, da liegt der Hund wohl begraben. Ich habe den Freibetrag ausgeschöpft! Das ist eine gute Antwort die einleuchtet. Super.

@Netti0408

Ich glaube nicht, daß es hier nur um den Freibetrag geht. Wenn Dein Konto im Soll ist, dann ist es im Soll und die Bank wird selbstredent ihr Geld wiederhaben wollen.

Ob sie Dir das Geld aktuell auszahlen muß, kann Dir nur ein Jurist oder ein sehr versierter Bankmitarbeiter zuverlässig beantworten.

Dein P-Konto darf gar nicht im Minus sein. Bevor du also auf die Bank einschlägst, solltest du dir mal die Frage stellen, was du eventuell falsch gemacht haben könntest...

Ich fragte lediglich was rechtens ist. Es ist nur so das ich kein Bankmensch bin und somit oft unwissend in diesem Bereich. Für mich ist meine Bank mein Geschäftspartner, nicht mein Gegner.

Selbstverständlich muß keine Bank der Welt Ihnen Kredit gewähren; das gilt auch für einen Dispositionskredit.