Pfändungsschutzkonto telefonisch veranlasen möglich?

5 Antworten

Beauftragen dürfte auch telefonisch gehen. Dann kommt der "Umstellungsvertrag" (oder ähnlich) in ein P-Konto nach Haus. Du unterschreibst/füllst aus. Abschicken. Fertig ;) Doch Vorsicht!!! Manche Banken ziehen dann die EC-Karte ein und Geld gibt es nur am Schalter mit Ausweis. Vorher Informieren.

Die meisten Banken sind froh, wenn der P-Konto-Inhaber die Karte benutzt, damit er ihnen nicht noch mehr Arbeit macht. Der soll die Automaten benutzen und nicht am Schalter Zeit stehlen, die man für Kunden mit Geld verwenden soll.

@PeterVetas

Das hängt von den AGB´s der Banken ab. Ohne EC-Karte kannst du am Automat nichts machen ;) Nochmal, manche Banken ZIEHEN die Karte dann ein. Da besteht keine Wahl. Darum vorher informieren.

@quanti11

Peter: quanti hat grundsätzlich recht! Viele Banken ziehen - wenn man ein P Konto beantragt - die normale Bankkarte ein und tauschen diese sinnfreierweise gegen eine nutzlose, entwürdigende Servicekarte ein.

Das ist nach dem Urteil des BGH vom 16.07.2013 unzulässig!

@Goldinsel

Nach dem zitieren Urteil des BGH vom 16.07.2013 ist nicht die Tatsache "Servicekarte für P-Kontoinhaber anstelle Bankkarte" unzulässig - es soll nur nicht automatisch per AGB zu regeln sein. Der BGH fordert hierfür ausdrücklich eine wirksame Kündigung (ob ordentlich oder auch fristlos möglich ist nicht entschieden worden).

Sinnfrei ist eine Servicecard nicht - nur so ist halbwegs sichergestellt, daß ein P-Konto nicht ins Minus geschickt werden kann - vom P-Konto- und Karteninhaber, der ja durch die Beantragung eines P-Kontos klar zu erkennen gegeben hat, daß er nicht (zumindest nicht vollumfänglich und freiwillig) zur Zahlung bereits bestehender Forderungen in der Lage bzw. willens ist. Wieso sollte eine Bank/Sparkasse in solchen Fällen weitere Kredite (Dispo ist auch ein Kredit!) aus meist fremden Mitteln (evtl. Untreue, § 266 StGB!?!) vergeben, wenn zu befürchten ist, daß diese Kredit nicht mehr zurückgezahlt werden (zumindest nicht voll und nicht störungsfrei)?

U.a. aufgrund der bei Stellung des P-Konto-Umwandlungsantrags nach § 850k Abs. 8 S. 2 ZPO gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung, kien weiteres P-Konto zu unterhalten, macht es für Banken/Sparkassen (Onlinebanken mal außen vor gelassen) durchaus Sinn, von ihren Kunden zu verlangen, daß sie persönlich in einer Geschäftsstelle erscheinen. Außerdem braucht man dann als Bank kein Poto in einen Kunden ohne Ertragspotential zu investieren (und macht es ihm nicht auch noch besonders einfach - entgegen allgemein falscher Annahme ist ein P-Konto und dess Führung für eine Bank/Sparkasse nämlich mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden).

Das P-Konto kann persönlich beim Kundenberater in der Bank oder auf schriftlichen Weg z.B. bei Online-Banken beantragt werden. In der Regel ist lediglich der Antrag auf Umwandlung zu unterschreiben und muss dann der Bank übergeben werden. Von Seiten der Geldinstitute werden entsprechende Anträge zur Verfügung gestellt. Nach der Bestätigung durch die Bank kann der Kunde über sein P-Konto verfügen. Die Umstellung kann für den laufenden Monat rückwirkend beantragt werden und sollte innerhalb von vier Arbeitstagen bearbeitet sein.

Der P-Konto Schutz greift für die letzten 4 Wochen. Dieser rückwirkende Schutz steht jedem nach § 850k ZPO automatisch zu und muss NICHT beantragt werden.

@Goldinsel

Diese Rückwirkung gibt es nur, wenn der Antrag auf Umwnadlung so rechtzeitig vom Kontoinhaber gestellt wird, daß innerhalb 4 Wochen nach Zustelllung der (ersten) Kontopfändung eine Umwandlung erfolgt.

ruf an, dann erfährst du es, vielleicht kannst du auch eine E-Mail versenden.

Das musst Du schon persönlich machen.

Persönlich anrufen ;)

Du hast zunächst absolut richtig gehandelt. Denn hättest du beim Termin zur Girokonto-Eröffnung angegeben, dass du das Girokonto kurze Zeit später in ein P-Konto umwandeln lassen möchtest, dann hätte dir die Bank das Girokonto wohl verweigert.

Anspruch auf die Einrichtung eines neuen P-Konto`s OHNE Girokonto hat man rechtlich nicht. Manche Banken machen das aber von sich aus und eröffnen gleich ein P-Konto.

Wenn man jedoch ein Girokonto hat ( und sei es erst 2 Tage ), dann MUSS dieses auf Kundenwunsch sofort in ein P-Konto umgewandelt werden. OHNE Zicken! 4 Bankarbeitstage ( Montag-Freitag ) hat die Bank aber für die Umwandlung Zeit. ( § 850k ZPO )

Vorsicht: Es gibt Banken, die sich beim P-Konto extrem kundenunfreundlich zeigen. Manche Banken sagen einem, wenn man erst wenige Tage ein Girokonto hat und dieses dann in ein P-Konto umwandeln lassen möchte, dass das Girokonto dann gekündigt wird. (???)

So geht es NICHT!!! Wenn ich ein Girokonto habe, dann habe ich den GESETZLICHEN Anspruch ( § 850k ZPO ) auf die Umwandlung in ein P-Konto. Und genau wegen diesen gesetzlichen Anspruch zur Umwandlung darf die Bank NICHT das Konto kündigen!!! Sonst gibt es großen juristischen Ärger und negative Werbung für die Bank!

Hier ein Beispiel für Willkür von Banken:

http://www.youtube.com/watch?v=H92457vpiZY

Bitte beachte auch. Ein P-Konto darf auf keinen Fall teurer sein als das normale Girokonto zuvor. Grundsätzlich behältst du mit der Umwandlung dein altes Girokonto. Der P-Konto Schutz stellt nur eine Zusatzleistung zum Girokonto dar, zu welchen die Bank gesetzlich verpflichtet ist.

Aufgrundessen darf die Bank sich weder die Umwandlung, noch die Führung eines P-Konto´s etwas zusätzliches kosten lassen. Für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht darf eine Bank NIE Gebühren erheben.

Wenn du jetzt zum Beispiel 3€ monatlich für dein Konto zahlst, dann darf das P-Konto weiter nur 3€ kosten. Auch an den weiteren Konditionen darf sich nichts ändern. Zahlst du für eine beleghafte Überweisung bisher 0,30€, dann muss das beim P Konto auch so sein.

Ein P-Konto ist grundsätzlich KEIN eigenständiges Kontomodell und darf NICHT zu einem pauschalen Preis angeboten werden!

Deine Bankkarte darfst du grundsätzlich behalten. Also KEIN Umtausch in eine Servicekarte. Auch der Zugang zum Geldautomaten darf dir NICHT verwehrt werden.

Du darfst mit einem P-Konto nicht schlechter gestellt sein, als mit dem normalen Girokonto!

Ausnahmen: Wen du ein P-Konto hast, darf dir die Bank Kreditkarte und Dispo kündigen, muss dies aber immer ordentlich und auf den Einzelfall bezogen tun. Also nicht einfach so pauschal löschen, nur weil du ein P-Konto hast.

Wenn du ein P-Konto und Pfändungen darauf hast, am Freitag Geld auf deinem Konto eingeht, dann kann es sein das du erst am Montag über dein Geld verfügen kannst.

Weil ein P-Konto immer manuell überwacht wird und das nimmt Zeit in Anspruch. Ob das rechtlich in Ordnung ist, weiss ich nicht.

Ansonsten berufe ich mich auf das Gesetz § 850k ZPO ( Umwandlungsanspruch ) und die Urteile des Bundesgerichtshof ( BGH ) vom 13.11.2012 und 16.07.2013 . ( wegen unzulässiger, zusätzlicher P-Konto Gebühren, Bankarte, Dispo, Kreditkarte... )

Kannst du einfach googeln. Zum Beispiel eingeben: "BGH 13.11.2012"

Auch eine ordentliche Kündigung eines P-Kontos ist entgegen Ihrer Darstellung rechtlich möglich und gem. § 675h BGB (Kündigungsfrist von mind 2 Monaten) zulässig; die Urteile des BGH vom 13.11.2012 bzw. 16.07.2013 sagen nichts Gegenteiliges hierzu aus.

Die Umwandlungsfrist von 4 Tagen gilt gem. Wortlaut übrigens nur für den Fall, daß bereits eine Kontopfändung vorliegt.