P-Konto und Sperrung durch die Bank?

7 Antworten

Hi! Wow, das ist allerdings die grobe Kelle - und für mich ist da einiges fraglich, so z.B. das selbsständige Einkommen. Damit fällst Du eigentlich nicht mehr unter die Personengruppe, die ein P-Konto haben darf. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen denke ich auch, dass da in der Geschäftsverbindung einiges im Argen liegt. Eine Kontokündigung ist normalerweise das letzte Mittel und damit hast Du auch keine frei funktionierende Kontoverbindung mehr - das ist der Grund für die Probleme. Im Prinzip kann man nur raten, eine neue Kontoverbindung aufzumachen aber das wird in der Konstellation und mit dem P-Konto sehr schwierig. Viel mehr kann man aber ohne die Hintergründe zu kennen nicht sagen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das ohne vorherige Kommunikation seitens der Bank so gekommen ist. Gruss

chilischarf 
Fragesteller
 11.07.2016, 20:02

Danke für die erste aussagekräftige Antwort. Ein paar Worte zum Ablauf:

Mein P-Konto für mein Gehalt aus nicht selbstständiger Arbeit wurde schon 2014 eingerichtet, das Gemeinschaftskonto mit einem unausgeglichenen Dispo auf Eis gelegt. Meine Frau hat derzeit begonnen, einen kleinen (wirklich kleinen) Nebenerwerb zu starten, in Selbstständiger Form. Sie hat ebenfalls ein P-Konto eingerichtet.

Bislang ist mein P-Konto regelmäßig mit Gehalt gefüllt worden und teilweise ist auch überschüssiger Umsatz an die Gläubiger abgeführt worden.

Der Commerzbank scheint es aber recht schlecht zu gehen, denn scheinbar planen die mit uns (und wahrscheinlich weiteren P-Konto-Kunden mit alten Konten und Dispo-Schulden):

Die P-Konten werden zu einem Datum gekündigt, die Auszahlung von Guthaben aus diesen Konten wird vor dem Kündigungszeitraum reglementiert (wahrscheinlich verhindert), um dann nach der Kündigung den Kontoinhalt, da kein Pfändungsschutz mehr vorliegt, zum Ausgleich der Dispo-Schulden zu benutzen.

Das ist eine Aushebelung des Pfändungsschutzes. Es war ein Schreiben der Bank vorhergegangen, welches um eine telefonische Meldung bat. In diesem telefonischen Kontakt wurde uns lediglich mitgeteilt, dass man die Konten kündigen wolle. Eine Einigung war nicht gewünscht bzw. nicht möglich.

Es muss sich nun zeigen, wie die Bank auf Auszahlungswünsche reagiert, also ob ich an mein Geld herankomme. Die Bank wird auch darauf spekulieren, dass man seinem Arbeitgeber nicht mehr rechtzeitig die Kontoänderung mitteilen kann, um so sich an einem meiner Gehälter zu laben.

Ich werde dann massiv in meiner Arbeitsfähigkeit beeinflusst, kann Strom, Miete und Fahrkarte zum Arbeitsplatz nicht mehr bezahlen.

Vielleicht sehe ich das ja auch zu eng, und es wird nicht so schlimm werden. Aber die Dame auf der telefonischen Gegenseite ist ausgesprochen schlecht geschult, was die Vermittlung von Informationen angeht, ohne dabei verletzend zu werden.

DonCredo  11.07.2016, 21:41

Hi! Das ist schon eine enge Kiste. Du kannst Dir aktuell bei einer anderen Bank ein Basiskonto nach der neuen Gesetzgebung anlegen. - diese Begriff musst Du ausdrücklich nennen! Dabei wird allerdings auch die Schufa abgefragt, d.h. dabei wird festgestellt, dass Du bereits ein Kk-Konto hast. Hier aber ist die Kontokündigung sogar Dein Vorteil, denn Du musst nachweisen, dass dieses nicht mehr frei für den ZV genutzt werden kann. Die neue Bank kann dann deswegen nicht gleich ablehnen da wie beim P-Konto nur ein Basiskonto pro nat. Person verpflichtend ist. Das würde ich baldmöglich angehen, denn Du brauchst ja in jedem Fall ein neues Konto. Zweites Thema: das P-Kontomerkmal kann nur einmal verwendet sein, d.h. solange das P-Kontomerkmal noch im alten Konto ist, kann das neue Konto nicht umgestellt werden. Aber: auch das Basiskonto kann später als P-Konto geführt werden. Ich bin nicht so der Pfändungsprofi, von daher kann ich Dir nicht sagen, was bei Pfändungen im Falle eines Kontowechsels zu tun wäre, da will ich mich jetzt nicht aus dem Fenster lehnen. Was aber hinzukriegen ist, ist die Umstellung: erst Basiskonto/Konten anlegen (Achtung: auch dabei sind Konten auf Eheleute meist nicht möglich), dann Freibetrag aus PKonto CoBa abverfügen - das darf die Bank zwar prüfen aber nicht vorenthalten, dann Gehaltszahlung auf das neue Konto umstellen, parallel P-Kontomerkmal löschen - auch das darf nicht verweigert werden - und bei der neuen Bank einstellen lassen. Somit hast Du hier einen definierten Zustand. Hinsichtlich der bestehenden Pfändungen siehe oben. Lass Dich von der CoBa da nicht ins Bockshorn jagen, aber ich denke, ein persönliches Gespräch wäre hilfreich - vielleicht kannst Du eine Rückzahlungsvereinbarung aushandeln, die das Ganze entspannt. Hier möchte ich weiterhin eine Schuldnerberatung empfehlen, ich überblicke nicht alle Facetten und ein schlechter Rat hilft Dir auch nicht weiter. Hinsichtlich der beschriebenen technischen Dinge zum Basis- und PKonto bin ich aber sicher! Viel Erfolg und Gruss Don

Das kann Dir sicher niemand beantworten, da man dazu die genauen Umstände und die Vorgeschichte kennen muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank einfach aus Willkür so vorgeht, es wird schon einen Grund für die Maßnahmen geben.

Es ist nun relativ klar, warum die Bank das macht. Wir waren bei einer Schuldnerberatung, und das sieht die Bank scheinbar als Grund an, die Konten zu kündigen. Die Drohungen mit Abbuchungsstopp scheinen reines Säbelrasseln zu sein, um mehr Geld auf den Konten zu halten, eine Verunsicherung des Kunden.
Habe hier ungefähr den selben Fall gelesen, auch da war die Schuldnerberatung im Spiel..

Ein P-Konto soll Dir einen Pfändungsfreibetrag, nicht zwei oder fünf.
Hierbei sind die Banken in der Pflicht.
Was nicht geht ist 3 Konten = 3 Freibeträge.

chilischarf 
Fragesteller
 13.07.2016, 06:32

das ist schon klar, aber trotzdem muss man als Ehepaar zwei Pkonten haben.

Die Bank handelt nicht willkürlich. Da muss schon einiges vorgefallen sein. 

P-Konten sind extrem arbeitsaufwendig und bringen nichts ein. Da kannst du nicht verlangen, dass die Bank sich ein "Bein ausreißt"