Darf der Vermieter mir im Nachhinein ein Hochbeet vor direkt vor meiner angemieteten Terasse(auf seinen Rasen) hin stellen und ständig auf meiner Terasse laufe?

3 Antworten

Wenn die Terasse laut Mietvertrag zu deiner Wohnung gehört dann haben die dort nichts zu suchen. Ist natürlich schwierig bei Privatvermietung. Schreibe deinem Vermieter, dass die Terasse von dir mitgemietet ist und sich somit niemand dort ohne deine Erlaubnis aufhalten darf. Falls darauf nicht reagier wird: Hast du eine Möglichkeit, den Zugang zur Terasse zu begrenzen z. B. durch Aufstellen einer Art Absperrung , zB solche Holzwände aus dem Baumarkt oder Sichtschutze (auch wenn es vielleicht erst mal blöd aussieht würde sowas wahrscheinlich mehr helfen als nur darum zu bitten)?

Auf deiner Terrasse haben deine Vermieter ohne deine Zustimmung nichts verloren. Die gehört zu deiner Mietsache und damit kannst du ihnen den Zutritt untersagen. Das Beet, dass sie allerdings auf ihrem Grund, der wohl nicht zu deiner Mietsache gehört (?), kannst du ihnen nicht untersagen. Wie sie das allerdings begärtnern wollen, ist ihr Problem. Kommt man nur über deine Terrasse daran oder ist das nur die für den Vermieter bequemste Lösung?

Wenn der Garten nicht exklusiv von Dir gemietet ist, sondern auch vom Vermieter oder anderen Bewohnern mitbenutzt werden kann, darf der Vermieter tatsächlich ein Hochbeet direkt vor Deine Terrasse stellen.

Eine Terrasse wird in der Regel jedoch mitvermietet, steht meist im Mietvertrag drin und erhöht auch die Wohnfläche, die schließlich irgendwie zur Miete führt. Wenn Du auf diese Weise also exklusiv für die Terrasse Miete bezahlst, darf nur jemand auf die Terrasse, der ausdrücklich die Erlaubnis dazu hat.

Es gebietet schon der Anstand, dass man sich fern hält und sie nicht betritt, wenn man sie an jemand vermietet hat.

Ich kann mir gut vorstellen, dass es für die Eltern Deines Vermieters angenehm ist, ihr Hochbeet auch von der Seite Deiner Terrasse aus bearbeiten zu können, aber das musst Du Dir nicht gefallen lassen.

Rechne mal die Fläche Deiner Terrasse aus und teile die Zahl durch 2. Mit dem Ergebnis hast Du die Wohnfläche, die Du auf diese Weise mitbezahlst. Teile die Kaltmiete durch die Gesamtwohnfläche und multipliziere mit der bezahlten Fläche der Terrasse (also halbe tatsächliche Fläche). Dann hast Du den Betrag, den Du für die exklusive Nutzung der Terrasse bezahlst.

Schreibe dann Deinem Vermieter einen Brief, in dem Du darum bittest, dass niemand mehr ungefragt Deine Terrasse betreten möge. Für den Fall, dass das dennoch wieder vor kommt, kündigst Du eine Mietminderung in Höhe des errechneten Betrags an nach dem Motto: Keine exklusive Nutzung der Terrasse, also auch keine Miete für die Terrasse.

So etwas wirkt meistens recht gut, weil es ans Eingemachte geht.