Darf mein vermieter mir vorschreiben was ich auf die Terrasse stelle?
Erstmal zu Anfang, in unserem Mietvertrag ist die Terasse mit beschrieben und über einen Anwalt hatten wir die Nutzung schonmal prüfen lassen.
Jetzt wird es allerdings immer wilder, da das Wetter wieder schöner wird haben wir die Wäsche zum trocknen an einer Wäschespinne hängen die wir mit einem dicken beweglichen Betonfuß (wie für ein großen Sonnenschirm) befestigt haben.
Darf mein Vermieter also vorschreiben das ich aus ästhetischen Gründen (weil sich Gäste gestört fühlen) nur noch die kleinen Aufklappbaren Ständer benutze?
Ich werde noch Wahnsinnig weil wir ständig solche Vorschriften gemacht bekommen und irgendwann reicht es.
Gespräch ist auch schon geplant.
Ich hoffe hier kann mir einer weiterhelfen und ggf hat einer einen Link mit dem Nutzungsrecht?
Vielen Dank
1 Antwort
Tatsächlich ist das in erster Linie von deinem Mietvertrag und von der Hausordnung abhängig. Du kannst aber grundsätzlich davon ausgehen, dass das Wäschetrocknen auf den Balkonen nicht untersagt werden kann, wenn der Ständer nicht über die Balkonbrüstung hinausragt.
Nach den Umständen des Einzelfalls kann es durchaus verboten sein, eine Wäschespinne auf dem Balkon aufzustellen.
Das einheitliche äußere Erscheinungsbild eines Hauses wird von den Gerichten ziemlich hoch eingestuft. Und das ist auch gut so, weil man in der Villa Kunterbunt eben deutlich niedrigere Mieten erzielt, als in einem gepflegten und ordentlich aussehenden Haus.