Darf mein vermieter mir vorschreiben was ich auf die Terrasse stelle?

1 Antwort

Tatsächlich ist das in erster Linie von deinem Mietvertrag und von der Hausordnung abhängig. Du kannst aber grundsätzlich davon ausgehen, dass das Wäschetrocknen auf den Balkonen nicht untersagt werden kann, wenn der Ständer nicht über die Balkonbrüstung hinausragt.

Nach den Umständen des Einzelfalls kann es durchaus verboten sein, eine Wäschespinne auf dem Balkon aufzustellen.

Das einheitliche äußere Erscheinungsbild eines Hauses wird von den Gerichten ziemlich hoch eingestuft. Und das ist auch gut so, weil man in der Villa Kunterbunt eben deutlich niedrigere Mieten erzielt, als in einem gepflegten und ordentlich aussehenden Haus.