Darf der Vermieter meinen privaten Gasverbrauch erfragen?

10 Antworten

.... da kann aber etwas nicht stimmen, denn eine Wohnung ohne Heizanlage darf sich nicht Wohnung nennen.

  1. Wir Vermieter müssen hier bei uns alle Kosten des Grundstücks, auch die nicht umlagefähigen, in eine BK-Abrechnung einstellen, und benötigen somit die Angaben des Mieters.
  2. Es kann aber auch ein Energieausweis fällig werden. Auch hierfür benötigen wir dann den Verbrauch des Mieters.

Er braucht diese Angaben vermutlich um einen Energieausweis ausstellen zu lassen.

Da ist nichts Schlimmes dabei ihm den Gasverbrauch der letzten 3 Jahre mitzuteilen.

http://www.energie-m.de/info/energieausweis.html

Energieausweis Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Ausstellung von Energieausweisen auf der Grundlage des Energiebedarfs ist relativ aufwendig. Deshalb können Energieausweise auf der Grundlage des Energieverbrauchs kostengünstig ausgestellt werden. Grundlage für die Berechnung ist der Energieverbrauch der letzten 3 Jahre vor der Ausstellung des Energieausweises.

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dafür braucht er es

nein. Aber vlt hat er auch andere Gedanken im Kopf. Neu dämmen etc zB. Muss ja nicht immer die schlechteste Variante sein. immerhin soll es ihm wurscht sein was du zahlst

Ja! Er benötigt diese Angaben zwingend zur Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises.