Mieterhöhung nach 10 Jahren

9 Antworten

Dieses Jahr wird unser Haus renoviert und modernisiert. In diesem Zuge hat mein Vermieter meine Miete um 62% erhöht. Ist das rechtens? Und wenn nicht, wo finde ich Hilfe?

Denkbar, allerdings erst nach Abschluss der Arbeiten eintretend: Hat der Vermieter Modernisierungsmassnahmen, also bauliche Veränderungen, die entweder den Engegieverbrauch (Fassaden- bzw. Dachdämmung, Thermofenster, Heizkessel, Warmwasserbereitung) oder Gebrauchswert (Balkon) oder die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern (Badsanierung, Fussbodenheizung, Aufzug) durchgeführt, darf er die Jahresmiete um 11% der für deine Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht verlangen, s. §§ 555b, 559 BGB.

Zusätzlich kann er die Miete nach dem nunmehr anwendbaren Mietpreis entsprechender Vergleichswohnungen oder örtlichem Mietpreisspiegel um bis zu 20% erhöhen, § 558 BGB.

Und wenn nicht, wo finde ich Hilfe?

Nachrechen und überprüfen (lassen) sollte man die genannten Investionen und Mietpreisvergleiche dennoch immer, bevor man zahlt oder eine Kündigung erwägt :-)

G imager761

Wurden die Modernisierungsarbeiten mindestens 3 Monate vor Beginn angekündigt (Beginn, Ende Umfang und vorauss. Mieterhöhung)? Ab wann wurde die Mieterhöhung angekündigt oder womöglich schon durchgeführt?

Soviel mir bekannt ist darf er in diesem Falle diese Kosten zwar umlegen aber auf verschiedene Jahre und nicht gleich 62%! Oder sind in dieser Erhöhung anstehende Nebenkosten, wie Heizung, Strom, Wasser usw. beinhaltet. Wende Dich an eine Verbraucherzentrale, Mieterschutzverein oder an Haus und Grund (die haben Fachleute dafür) Bist Du evtl- rechtsschutzversichert? Wäre nicht schlecht!

Mieterverein bietet Mietern, die Mitglied sind, auch Rechtsschutz.

Nein! Der Vermieter darf die Miete in drei Jahren maximal um 30% anheben! Das heißt jetzt aber nicht, 3,3 mal 30% weil Du da jetzt seit zehn Jahren wohnst, sondern 30%. Wenn er vorher nie erhöht hat, ist das sein Problem und Du kannst Dich freuen.

Professionelle Hilfe findest Du beim Mieterverein. Die erheben einen Jahresbeitrag von etwa 70 Euro und helfen Dir ganz umsonst sooft Du willst.. Vereinbare am besten gleich einen Termin.

Und NICHTS UNTERSCHREIBEN!!! 60%, das hätte er wohl gerne... :(

Es sind max. 20 % in drei Jahren, nicht 30 %. Modernisierungskosten sind davon allerdings ausgenommen.

Der Vermieter darf die Miete in drei Jahren maximal um 30% anheben!

Um maximal 15 oder 30 %.

Aber um diese Art Mieterhöhung geht es nicht.

Es geht um Mieterhöhung wegen Modernisierung. Die kann, je geringer die Miete ist, viel höher ausfallen.

Unterschreiben bzw. zustimmen muß der Mieter einer Erhöhung wegen Modernisierung nicht.

@anitari
oder 30 %.

,,, oder 20%, gelle.

@albatros

,,, oder 20%, gelle.

peinlich:-(

Danke für die Korrektur.

@anitari

Also, Fragesteller, wie Du siehst, ist mein Rat gut: Wende Dich an den Mieterverein. Hier sind offensichtlich alle verschiedener Meinung und das hilft Dir nicht weiter.

@Bambi1964

Also @Bambi1964, ich sehe nur, dass dein Rat falsch ist. Du solltest die Bedingungen für Mieterhöhungen und Umlage der Modernisierungskosten doch besser lesen und lernen. Der Mieterverein wird folgende Auskunft geben: Mieterhöhung in 3 Jahren bis zu 20% ist möglich, wenn die Bedingungen gegeben sind. Kostenumlage nach Modernisierung von 33% in 3 Jahren auf alle Mietparteien ist möglich, wenn die Modernisierung beendet und korrekt durch den Vermieter abgerechnet ist.

Das ist natürlich nicht rechtens. Einen so großen Schritt kann er nicht auf einmal machen. Er muss die Erhöhung schrittweise auf mehrere Jahre verteilen. Leg sofort gegen die Erhöhung schriftlich Widerspruch ein und such dir besser einen Anwalt dafür.

Das ist natürlich nicht rechtens. Einen so großen Schritt kann er nicht auf einmal machen.

Rechtirriger Unfug. Nomen est omen [dein Nick spricht für sich].

Vielmehr darf er gem. § 559 BGB nach Erhöhungsverlangen "die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen", sobald die Modernisierungsarbeiten abgeschlossen sind und die Miete um bis zu 20% auf den Mietpreis erhöhen, der "für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit" ortsüblicherweise bezahlt werden muss.

G imager761

@imager761

Du kannst ja nicht mal richtig lesen. Lies doch einfach mal, was der Fragesteller schreibt. Deine Antwort (so schlau sie auch abkopiert ist) entspricht doch gar nicht der Fragestellung. Es wäre besser gewesen, den gesamten Paragraphen zu kopieren, dann hättest du schon gemerkt, dass deine Antwort so nicht stimmt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html