Muß der Vermieter bei Wohnungsumzug wegen Abriß der alten Wohnung einen Mietzuschuß bezahlen?

3 Antworten

Fakt ist, dass du noch nicht einmal einen Rechtsanspruch auf die Erstattung der Umzugskosten hast. Beim Abriss des Hauses muss der Vermieter eigentlich nur die ordentliche Kündigungsfrist beachten.

Einen Rechtsanspruch auf die Stellung einer anderen Wohnung hast du ebenfalls nicht.

Jedoch sieht dich die Genossenschaft als Kunden, den sie eigentlich nicht verlieren will. Daher hat sie dir wohl dieses Angebot gemacht.

Einen Anspruch auf die Erstattung der Differenz zu einer künftig höheren Miete hast du nicht.

Hallo , erst mal Danke für die Beantwortung meiner Frage. Es geht eigentlich darum, dass mich vorgestern ein Bekannter darauf hingewiesen hat ,dass es ein neues Mietgesetz gibt , wonach der Vermieter mir ja Wohnungen anbietet , die Miete jedoch höher als die alte ist. Und jetzt soll dort drinnen stehen, dass der Vermieter verpflichtet ist die Differenz zu zahlen! Habe leider selber noch nichts gefunden ( Neues Mietrecht oder so )

@Detlef123

Ein solches Gesetz ist mir nicht bekannt.

Frage deinen Bekannten doch mal nach, was das genau für ein Gesetz sein soll. (Gesetzbuch und Paragraph)

Der Vermieter hat euch doch sicherlich schon die Kündigung geschickt. Sonst wüsstet ihr ja nicht, dass der Block abgerissen wird. Damit hat er seine Pflicht erfüllt. Er bräuchte noch nicht einmal den Umzug bezahlen oder sich für euch um eine andere Wohnung kümmern. Ich finde ihr habt einen sehr fairen Vermieter. Nimm es so an wie es ist und begnüge dich damit.

muß der Vermieter die Differenz zur alten Miete tragen.?

Natürlich nicht, du musst ja auch nicht in die teurere Wohnung einziehen. Du solltest zufrieden sien, dass deine Umzugskosten bezahlt werden, denn ein Anrecht darauf hast du nicht.